Übereifrige Berliner Polizei – das passiert, wenn man zu gierig ist

In Berlin wurde ein hochwertiger neuer Mercedes gestohlen. Dies ist zunächst nicht ungewöhnlich. Diesen konnte dann aber die Berliner Polizei ausfindig machen und setzte einige Beamten ein, die den Wagen bewachen sollten. Irgendwann nährte sich mein polizeibekannter Mandant und schlich laut Aussagen der Polizei um den Wagen herum. Plötzlich drehte er ab und begab sich zu einem benachbarten Bahnhof. Die Polizei wollte nicht abwarten und dachte sich, meinem Mandanten aufgrund einer „Routinekontrolle“ in Bahnhofsnähe rein zufällig zu kontrollieren. Bei der Überprüfung stellte man bei meinen Mandanten einen Mercedesschlüssel der neusten Generation fest. Die Polizei ging nun davon aus, dass dieser Schlüssel für eine etwaige Überführung zu wenig sei und man ließ meinen Mandanten wieder laufen. Man hoffte, dass der Wagen dann zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden würde. Nachdem der Polizei aber die Zeit doch zu lang vorkam, wurde die Bewachungsaktion Mercedes abgeschlossen und eine Wohnungsdurchsuchung zwecks auffinden des Schlüssels bei meinem Mandanten durchgeführt.

Wie bei mittelmäßigem kriminalistischem Verständnis zu erwarten gewesen ist, konnte der Mercedesschlüssel bei der Durchsuchung nicht mehr bei meinem Mandanten aufgefunden werden.

Das gegen meinen Mandanten eingeleitete Ermittlungsverfahren musste deshalb nach Abgabe einer Einlassung eingestellt werden. Immerhin hat der Halter seinen Mercedes zurückerhalten.

Möglicherweise wurden durch die Beamten folgende Fehler begangen:

1. Mandanten abgesetzt zu kontrollieren – man hätte abwarten können
2. Schlüssel gleich beschlagnahmen – vielleicht hätte er gepasst

Aufgrund dieser Fehler werden wir alle nun nie erfahren, ob mein Mandant in den Diebstahl des PKW involviert gewesen ist.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin

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