Was passiert, wenn der Angeklagte nicht zur Verhandlung erscheint – Teil 3

Ein Gastbeitrag von Nika Telysheva, Jurastudentin an der Freien Universität Berlin Teil 3 Anwesenheit bei der Berufung und Einspruch Wenn man eine Berufung bzw. einen Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegt, wird es natürlich erwartet, dass derjenige, der das Rechtsmittel eingelegt hat sich für die Endentscheidung interessiert und deswegen auch zur Verhandlung erscheint oder zumindest seinen Vertreter in den zulässigen Fällen beauftragt. Erscheint weder der Angeklagte noch sein bevollmächtigter Vertreter, so wird die Berufung gemäß § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO ohne Verhandlung zur Sache verworfen. Für den Einspruch gilt § 329 gemäß § 412 Satz 1 entsprechend. Deswegen empfiehlt...

Strafbarkeit beim Entfernen des Simlocks

Nach einem Bericht des Magazins Stern hat das Amtsgericht Göttingen entschieden, dass das Entfernen der Bindung an einen bestimmten Mobilfunk-Anbieter (Simlock) eine Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 StGB darstellen würde. Nach § 269 StGB macht sich strafbar, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so verändert, dass bei Ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde. Der Verteidiger soll argumentiert haben, dass es sich bei der Simlocksperre lediglich um eine Nutzungssperre, nicht aber um Daten im Sinne von § 269 StGB, handeln würde. Sollte die Entscheidung in den Instanzgerichten bestätigt werden, wird sie sich wohl in vielen Klausuren...

Eilmeldung: BVerfG erklärt Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute alle Regelungen über die Sicherungsverwahrung in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Das gilt sowohl für die nachträgliche Anordnung, die gegen das Rückwirkungsverbot (nullum crimen, nulla poena sine lege praevia) als auch für die Reform der „normalen Regeln“ von 2010. Zu den Entscheidungsgründen auf tagesschau.de. Dort gibt es auch die Urteilsverkündung im Video-Stream. Hier gibt es einen aktuellen Beitrag zur Sicherungsverwahrung auf diesem Blog.

Hoffnung hinter Gittern

Ein Gastbeitrag von Claire Dourlen, Jurastudentin an der Humboldt-Universität zu Berlin Die Sicherungsverwahrung im Sinne von §§ 66 ff. StGB galt als eine der schwersten und umstrittensten Rechtseingriffe der deutschen Rechtsordnung. Es handelt sich gemäß § 61 StGB um eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie wird neben einer Freiheitsstrafe, die stets zuerst verbüßt wird, angeordnet. Im Gegensatz zu der normalen Straftat knüpft sie lediglich an die Gefährlichkeit des Straftäters für die Allgemeinheit an. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung muss auf eine besonders schwere Straftat (sog. Anlasstat) zurückzuführen sein. „Wegschliessen- und zwar für immer!“ forderte 2001 der ehemalige Bundeskanzler Gerhard...

Was passiert, wenn der Angeklagte nicht zur Verhandlung erscheint – Teil 2

Ein Gastbeitrag von Nika Telysheva, Jurastudentin an der Freien Universität Berlin Teil 2 Es besteht die Möglichkeit ohne den Angeklagten zu verhandeln und zwar in folgenden gesetzlich geregelten Fällen: Herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit, § 231a StPO Abwesenheit wegen ordnungswidrigen Benehmens, § 231b StPO Beurlaubung des Angeklagten, § 231c StPO Hauptverhandlung trotzt Ausbleiben, § 232 StPO Eine Entbindung vom Erscheinen, § 233 StPO Herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit, § 231a StPO. Die Verhandlung kann ohne den anwesenden Angeklagten durchgeführt werden, wenn der Angeklagte sich vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand gesetzt und dadurch die ordnungsgemäße Durchführung oder Fortsetzung der Hauptverhandlung verhindert hat, §...

Wenn Unannehmlichkeiten drohen …

Heute erhielt ich einen lieben Brief vom Amtsgericht Tiegarten in welchem mir Akteneinsicht genehmigt wurde. Weiterhin heißt es: Sollte sich die Abholung verzögern, wird um telefonische Nachfrage vor Abholung gebeten, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Ich bin jetzt fast ein wenig auf die Unannehmlichkeiten gespannt und werde wohl ohne Ankündigung ein wenig später auf der Geschäftsstelle erscheinen. Rechtsanwalt Dietrich, Berlin

Veraltetes Schulwissen

Im Sozialkundeunterricht hieß es früher noch, die Information der Bevölkerung sei die vornehmliche Aufgabe der (Massen-)Medien. Dennoch sah sich gestern (nicht nur) die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. genötigt, eine Pressemitteilung zu veröffentlichen, die wir hier im Wortlaut wiedergeben wollen. Am 24. April 2011 hat der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Tiergarten Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Haupttäter des Übergriffes auf einen 29-Jährigen am Osterwochenende auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße erlassen, diesen Haftbefehl jedoch zugleich gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Diese Entscheidung des Ermittlungsrichters ist in den Medien überwiegend auf Ablehnung gestoßen. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. merkt hierzu Folgendes an: Die Anordnung und...