Der Begriff der Gegenwärtigkeit im Rahmen des Notwehrrechts

Da das Recht dem Unrecht bekanntlich nicht zu weichen braucht, darf man sich oder einen anderen bei Angriffen gegen Leib, Leben, Freiheit, Ehre und Eigentum verteidigen. Juristen bezeichnen dieses Institut der erlaubten Verteidigung als Notwehr, die in § 32 StGB normiert ist und wie folgt lautet: § 32 StGB Abs. 2: “ Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. “ Voraussetzung für eine angemessene Verteidigungshandlung ist demnach das Vorliegen eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs. Wann ein Angriff das Kriterium der Gegenwärtigkeit erfüllt, soll heute Gegenstand der wöchentlichen Wiederholung sein. Definition:...