Verschlagwortet: Betäubungsmittelstrafrecht

60 Cannabispflanzen in der Wohnung angebaut

Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind diejenigen Delikte geregelt, die einen Bezug zu Drogen aufweisen. Dabei spielt die Menge der Drogen oft einen wichtigen Faktor und kann bei der der Länge der Strafe entscheidend sein. Der Bundesgerichtshof (5 StR 534/19) hat sich in seinem Beschluss vom 25. November 2020 mit dem § 29 Abs. 1 Nr. 2 BtMG beschäftigt, der das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge regelt. Das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wird nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Wer jedoch mit Betäubungsmitteln in nicht...

Der straflose Konsum von illegalen Drogen und seine Tücken

Der Konsum von illegalen Drogen jeglicher Art wie Marihuana, Kokain oder Heroin stellt eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung dar und ist im Betäubungsmittelgesetz nicht ausdrücklich erwähnt. Gemäß dem Grundsatz „keine Strafe ohne Gesetz“ ist die Einnahme von Drogen daher juristisch gesehen straffrei. Ist das Konsumieren von Drogen also komplett sorglos möglich? Kurze Antwort: Nein. Denn strafbar ist jede andere denkbare Form des Umgangs mit illegalen Drogen, insbesondere der Erwerb, der Besitz, der Handel und die Herstellung. Wird hiergegen verstoßen droht gemäß § 29 BtMG eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Für den straflosen Konsum bleibt folglich kaum noch Raum, da...

Versehentlicher Verkauf von illegalen Drogen – strafbar wegen fahrlässigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln?

Die Betäubungsmitteleigenschaft hätte der Beschuldigte grundsätzlich mithilfe einer chemischen Analyse der synthetischen Cannbinoide feststellen können. Der Bundesgerichtshof hatte nun die Frage zu beantworten, ob für den beschuldigten Online-Händler eine Pflicht zu einer solchen Analyse bestand. Wäre dies der Fall, hätte er eine objektive Pflichtwidrigkeit begangen. Dementsprechend wäre der Beschuldigte dann auch wegen fahrlässigen Handeltreibens strafbar.

Der Rentner mit dem grünen Daumen

Zum Begriff des Handeltreibens im Rahmen der §§ 29 ff. BtMG ein Gastbeitrag von Karolina Ewert, Rechtsreferendarin in Berlin I. Der BGH stellte mit Beschluss vom 28.11.2013 – 5 StR 576/13 fest, dass das Entsorgen von Pflanzenabfällen beim Cannabisanbau kein Teilakt des Handeltreibens ist, da es sich nicht um eine umsatzbezogene Tätigkeit handelt. II. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 74-jährige Angeklagte hatte in vier Kellerräumen eine professionelle Cannabisplantage angelegt. Dabei stellte er einen besonders grünen Daumen unter Beweis, da er Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von 266 g THC abgeerntet hatte und die noch verbliebenen Pflanzen in verschiedenen Wachstumsstadien...

Der Begriff des Handeltreibens im Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht macht einen großen und bedeutenden Teil der anwaltlichen Praxis aus. Im Studium hingegen werden die Studierenden höchstens in freiwilligen Seminaren an dieses Rechtsgebiet herangeführt. Da das Thema Drogen jedoch gerade in Berlin von überaus großer Relevanz ist, sollen hier auch die wichtigsten Definitionen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erläutert werden. Heute beginnen wir mit der Zentralnorm des Drogenstrafrechts, dem § 29 BtMG, der unter anderem das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Strafe stellt. § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG lautet: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt,...