Verschlagwortet: Betäubungsmittelstrafrecht

Cannabis-WG: strafbares Inverkehrbringen durch Wegwerfen von Drogen

Das Betäubungsmittelgesetz stellt das Inverkehrbringen von Drogen unter Strafe. Dabei umfasst das Inverkehrbringen jede Eröffnung der Möglichkeit, dass ein anderer Zugriff auf die Drogen erlangt und diese verwenden kann. Das Kammergericht hat sich in seinem Beschluss vom 03. Mai 2022, (2 161 Ss 52/22 (15/22)) mit der Frage auseinandergesetzt, ob das Wegwerfen von Drogen bereits ein strafbares Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln darstellt. Der Entscheidung zugrunde lag, dass der Angeklagte beim Eintreffen der Polizei an seiner Wohnungstür zufällig die Cannabisplantage seines Mitbewohners mit knapp 300 Cannabissetzlingen entdeckte, von der er bis zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis hatte. Aus Panik packte der Angeklagte...

Ein Drogenlager der besonderen Art

Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) bestraft, wer Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besitzt. Ob auch ein Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorliegt, wenn jemand anderes Drogen in der eigenen Wohnung lagert, musste der Bundesgerichtshof (1 StR 75/22) in seinem Beschluss vom 3. Mai 2022 beantworten. Im hiesigen, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Sachverhalt lagerte der Freund der Angeklagten Drogen in ihrer freigewordenen Wohnung, nachdem sie zusammenzogen waren. So verwahrte der Mitangeklagte zu einem Zeitpunkt über 9 Kilogramm Marihuana und über einen Kilo Kokain in der Wohnung der...

Kiloweise Cannabis – Wie hoch ist die Strafe?

Der Handel mit Cannabis kann unter bestimmten Voraussetzungen auch zu höheren Freiheitsstrafen führen und ist nicht zu unterschätzen, was die festgesetzten Strafen angeht. Geregelt ist dies unter anderem im § 29 BtMG (Betäubungsmittelgesetz), der den Grundtatbestand für den Verkehr mit Betäubungsmitteln darstellt. Nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG wird „mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft“. Wer dann mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt...

60 Cannabispflanzen in der Wohnung angebaut

Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind diejenigen Delikte geregelt, die einen Bezug zu Drogen aufweisen. Dabei spielt die Menge der Drogen oft einen wichtigen Faktor und kann bei der der Länge der Strafe entscheidend sein. Der Bundesgerichtshof (5 StR 534/19) hat sich in seinem Beschluss vom 25. November 2020 mit dem § 29 Abs. 1 Nr. 2 BtMG beschäftigt, der das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge regelt. Das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wird nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Wer jedoch mit Betäubungsmitteln in nicht...

Der straflose Konsum von illegalen Drogen und seine Tücken

Der Konsum von illegalen Drogen jeglicher Art wie Marihuana, Kokain oder Heroin stellt eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung dar und ist im Betäubungsmittelgesetz nicht ausdrücklich erwähnt. Gemäß dem Grundsatz „keine Strafe ohne Gesetz“ ist die Einnahme von Drogen daher juristisch gesehen straffrei. Ist das Konsumieren von Drogen also komplett sorglos möglich? Kurze Antwort: Nein. Denn strafbar ist jede andere denkbare Form des Umgangs mit illegalen Drogen, insbesondere der Erwerb, der Besitz, der Handel und die Herstellung. Wird hiergegen verstoßen droht gemäß § 29 BtMG eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Für den straflosen Konsum bleibt folglich kaum noch Raum, da...

Versehentlicher Verkauf von illegalen Drogen – strafbar wegen fahrlässigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln?

Die Betäubungsmitteleigenschaft hätte der Beschuldigte grundsätzlich mithilfe einer chemischen Analyse der synthetischen Cannbinoide feststellen können. Der Bundesgerichtshof hatte nun die Frage zu beantworten, ob für den beschuldigten Online-Händler eine Pflicht zu einer solchen Analyse bestand. Wäre dies der Fall, hätte er eine objektive Pflichtwidrigkeit begangen. Dementsprechend wäre der Beschuldigte dann auch wegen fahrlässigen Handeltreibens strafbar.

Der Rentner mit dem grünen Daumen

Zum Begriff des Handeltreibens im Rahmen der §§ 29 ff. BtMG ein Gastbeitrag von Karolina Ewert, Rechtsreferendarin in Berlin I. Der BGH stellte mit Beschluss vom 28.11.2013 – 5 StR 576/13 fest, dass das Entsorgen von Pflanzenabfällen beim Cannabisanbau kein Teilakt des Handeltreibens ist, da es sich nicht um eine umsatzbezogene Tätigkeit handelt. II. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 74-jährige Angeklagte hatte in vier Kellerräumen eine professionelle Cannabisplantage angelegt. Dabei stellte er einen besonders grünen Daumen unter Beweis, da er Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von 266 g THC abgeerntet hatte und die noch verbliebenen Pflanzen in verschiedenen Wachstumsstadien...