Der Begriff des Handeltreibens im Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht macht einen großen und bedeutenden Teil der anwaltlichen Praxis aus. Im Studium hingegen werden die Studierenden höchstens in freiwilligen Seminaren an dieses Rechtsgebiet herangeführt. Da das Thema Drogen jedoch gerade in Berlin von überaus großer Relevanz ist, sollen hier auch die wichtigsten Definitionen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erläutert werden. Heute beginnen wir mit der Zentralnorm des Drogenstrafrechts, dem § 29 BtMG, der unter anderem das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Strafe stellt. § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG lautet: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt,...