Verschlagwortet: Verstoß BtmG

Straferlass nach der Neuregelung des Cannabisgesetzes?

Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften. Der Bundesregierung geht es bei dem Gesetz unter anderem darum, den illegalen Cannabis-Markt einzudämmen und auch die Qualität des Cannabis zu kontrollieren. Seit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen dürfen Erwachsene z.B. bis zu drei Pflanzen Cannabis anbauen. Außerdem ist der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt. Privat liegt die Grenze sogar bei 50 Gramm. In seinem Beschluss vom 12. Juni 2024 musste sich der Bundesgerichtshof mit dem möglichen Erlass von Strafen durch das neue...

Wie ermittelt man die nicht geringe Menge von Cannabissetzlingen?

Die Frage der nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln ist vor dem Hintergrund des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge von Relevanz. Nach § 29 a BtmG beträgt die Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe, wenn man mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel treibt. Wie bestimmt man aber den THC Gehalt von Cannabis, wenn durch die Polizei lediglich Setzlinge vorgefunden werden, die einen THC Gehalt unterhalb der nicht geringen Menge von 7,5 Gramm THC aufweisen. In seiner Entscheidung vom 20.12.2012 (3 StR 407/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass in einer derartigen Situation nicht auf die Menge THC abgestellt werden darf,...

Der Begriff des Handeltreibens im Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht macht einen großen und bedeutenden Teil der anwaltlichen Praxis aus. Im Studium hingegen werden die Studierenden höchstens in freiwilligen Seminaren an dieses Rechtsgebiet herangeführt. Da das Thema Drogen jedoch gerade in Berlin von überaus großer Relevanz ist, sollen hier auch die wichtigsten Definitionen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erläutert werden. Heute beginnen wir mit der Zentralnorm des Drogenstrafrechts, dem § 29 BtMG, der unter anderem das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Strafe stellt. § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG lautet: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt,...