Mitquizzen mit Halbwissen – Gewinner

Ihr habt es uns nicht leicht gemacht. Wir haben mehrere Teilnehmer angeschrieben, die nur oder auch am Kühl interessiert waren, leider hat sich wochenlang niemand gemeldet. Drum konnten wir nur die Praxis der Strafverteidigung von Gerhard Schäfer verlosen. Das Buch geht zu Marc nach Leipzig. Herzlichen Glückwunsch. Wer damals eine richtige Lösung gepostet hat und noch am Kühl Interesse hat, darf hier noch einmal einen Kommentar posten. Vergesste nicht, eine E-Mail-Adresse zu hinterlassen, unter der wir euch erreichen können.

Wenn alle Beschuldigten ihre Rechte kennen würden, würde das System zusammenbrechen

Die Tage hatte ich ein interessantes Gespräch mit einem Richter des Amtsgerichts Tiergarten aus Berlin. In diesem Gespräch wies ich darauf hin, dass viele nicht anwaltlich vertretene Beschuldigte gar nicht wissen, welche Rechte sie haben. Hierauf meinte der Richter, dass, wenn alle Beschuldigten ihre Rechte kennen und auch wahrnehmen würden, das System zusammenbrechen würde. Die Arbeitsbelastung für das Strafsystem würde erheblich zunehmen. Wahrscheinlich hat der Richter Recht, da dann in jedem Verfahren zunächst Akteneinsicht durch einen Anwalt genommen werden würde und im Anschluss daran weitere Ermittlungen geführt werden müssten. Mit schnellen Geständnissen wäre dann nicht mehr zu rechnen. Traurig ist...

Der Besitz von Betäubungsmitteln im Rahmen des Drogenstrafrechts

Nachdem wir an dieser Stelle kürzlich den Begriff des Handeltreibens im Rahmen des Betäubungsmittelstrafrechts wiederholt oder auch kennengelernt haben, wollen wir uns heute den Besitz von Drogen genauer ansehen. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG besagt, dass derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, der Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein. Definition: Besitzen ist die Herbeiführung oder Aufrechterhaltung eines tatsächlichen, auf nennenswerte Dauer ausgerichteten und von eigener Verfügungsmacht gekennzeichneten bewussten Herrschaftsverhältnisses über das Betäubungsmittel. Für die tatsächliche Verfügungsgewalt müssen sich die Drogen nicht im unmittelbaren Besitz...

Die Wohnung beim Wohnungseinbruchdiebstahl

Das heutige Thema der wöchentlichen Wiederholung ist der Wohnungseinbruchsdiebstahl. Aufgrund der mit dem Einbruch verbundenen Verletzung der Privatsphäre des Geschädigten handelt es sich um eine Diebstahlsqualifikation mit erhöhter Strafandrohung. Das Gesetz sieht für einen Wohnungseinbruchsdiebstahl Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der Wohnungseinbruch wird im Gesetz gem. § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB wie folgt bescchrieben: Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug...

Doppelte Strafmilderung für den Beteiligten an einer Untreue

KG, Beschl. v. 02.04.2012 – (4) 161 Ss 30/12 /67/12) Leitsatz: Bei einem Gehilfe, der nicht selbst in einem Treueverhältnis (§ 14 I Nr. 1 StGB) zu dem Geschädigten einer Untreue stand, ist eine Strafmilderung nach §§ 28 I, 49 StGB neben einer Milderung nach §§ 37 II, 49 zu erörtern. Eine doppelte Strafmilderung kommt nur dann nicht in Betracht, wenn der Sache nach Mittäterschaft vorliegt und die Gehilfenstellung allein auf dem Fehlen der Vermögensbetreuungspflicht beruht. Die Ehefrau E des Angeklagten A führte bis zum Jahre 2005 die aus mehreren Firmen bestehende E-Gruppe als Geschäftsführerin. In den Jahren 2003 bis...

Kremiertes Zahngold als taugliches Diebstahlsobjekt?

(Beschluss des OLG Hamburgs vom 19.12.2011 – 2 Ws 123/11, gekürzt auf den Vorwurf des Diebstahls) Ein Gastbeitrag von Frau Vanessa Gölzer, Studentin aus Berlin Der Tod an sich ist schon für viele Leute ein beunruhigender Gedanke. Wer allerdings diesen Fall gelesen hat, der wird um einiges mehr beunruhigt sein und sich fragen, ob die Habgier mancher Menschen sogar bei Toten keine moralischen Grenzen kennt. Sachverhalt Der Angeklagte arbeitete für die Hamburger Friedhöfe und führte dort die Feuerbestattung von Leichnamen aus. Über einen Zeitraum von vier Jahren durchsuchte er nach Verbrennung der Leichen verbleibende Rückstände und nahm in diesem Zug...

Ist das Rassismus?

Diese Woche hatte ich eine Verhandlung vor dem Landgericht Berlin. Gegenstand der Verhandlung war ein Diebstahl in einem Berliner Baumarkt. Auf die Frage des Gerichts, warum denn die Polizei gerufen wurde, meinte der Ladendetektiv, dass es eine Anweisung der Geschäftsleitung geben würde, dass bei ausländischen Beschuldigten trotz festem Wohnsitz in Berlin die Polizei zu rufen sei. Das Gericht war ein wenig überrascht über diese Antwort. Ist die Anweisung der Geschäftsleitung nun Rassismus? Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin