Kategorie: Strafrechtsdefinitionen
Der Tatbestand der Aussetzung ist insbesondere in Fallkonstellationen einer Strafbarkeit wegen Unterlassens von besonderer Bedeutung und sollte in strafrechtlichen Klausuren nicht außer Acht gelassen werden. Nachdem wir im Rahmen unserer Definitionenreihe bereits geklärt haben, was man unter einer hilflosen Lage versteht und wann die Tatvariante des Im-Stich-Lassens vorliegt, wollen wir diese Woche konkretisieren, was unter Versetzen in eine hilflose Lage zu verstehen ist. Zunächst wollen wir uns den Wortlaut der Aussetzung nach § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Erinnerung rufen: Wer einen Menschen in eine hilflose Lage versetzt (…) und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer...
In unserem Blog sprechen wir ständig über den Beschuldigten. Doch wer ist in einem Strafverfahren überhaupt Beschuldigter und wie fasse ich den Beschuldigtenbegriff in einer Klausur kurz und bündig zusammen? Mit diesen Fragen wollen wir uns heute in unserer Definitionsreihe beschäftigen.
Die Anschlussdelikte erfreuen sich insbesondere bei Studenten keiner großen Beliebtheit. Ihr Verständnis ist jedoch unausweichlich, zumal Delikte wie etwa die falsche uneidliche Aussage immer wieder Gegenstand von Klausuren sind. Wir wollen helfen und dafür sorgen, dass zumindest die Definitionen keinem mehr Bauchschmerzen machen müssen.
Definition: Unter dem Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde ist zu verstehen, dass die Urkunde dem zu Täuschenden mit der Möglichkeit der Wahrnehmung zugänglich gemacht wird.
Definition: Eine Bande ist der Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Diebes- oder Raubtaten zu begehen.
Das umgangssprachlich oft auch als Fahrer- oder Unfallflucht bezeichnete unerlaubte Sich Entfernen vom Unfallort stellt eines der am häufigsten verwirklichten Verkehrsdelikte dar und wird in § 142 StGB unter Strafe gestellt. Die Unfallflucht wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert. Was genau unter der Tathandlung „Sich-Entfernen“ zu verstehen ist, soll heute im Rahmen unserer Definitionsreihe erklärt werden.
Definition: Sonstige Werkzeuge oder Mittel sind alle Gegenstände, die sich nach Art ihrer Beschaffenheit in der konkreten Situation objektiv zur Anwendung von Gewalt oder Drohung mit Gewalt eignen.