Strafrechtsdefinitionen zum Mitlernen – Vergehen
Vergehen sind Taten, die mit Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe, deren MIndestmaß unter einem Jahr liegt, bedroht sind, § 12 Abs. 2 StGB.
das Weblog der Strafrechtskanzlei Dietrich - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Berlin
Vergehen sind Taten, die mit Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe, deren MIndestmaß unter einem Jahr liegt, bedroht sind, § 12 Abs. 2 StGB.
Verbrechen im technischen Sinn sind rechtswidrige Taten, deren Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe beträgt, § 12 Abs. 1 StGB.