Strafrecht-Report: Aufhebung Freisprüche für Coesfeld Ausbilder
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Freisprüche für Ausbilder in der Bundeswehrkaserne Coesfeld aufgehoben. Die Ausbilder waren vom Landgericht Münster vom Vorwurf freigesprochen worden, Rekruten im Rahmen ihrer Ausbildung misshandelt zu haben. Der Bundesgerichtshof musste sich zunächst mit der Frage auseinandersetzen, ob Ausbildern jeweils nur das Fehlverhalten zugerechnet werden kann, an dem sie unmittelbar beteiligt waren. Der BGH geht von einer Mittäterschaft gem. § 25 Abs. 2 StGB aus. Nach dem BGH liegt in Abgrenzung zur Beihilfe gem. § 27 StGB in ständiger Rechtsprechung eine Mittäterschaft vor, wenn der eigene Tatbeitrag derart in die gemeinschaftliche Tat eingefügt wird, dass der eigene Beitrag...