Zero Toleranz durch Alkoholverbote

In der Wochenendsausgabe der Frankfurter Allgemeinen wurde ein Interview mit dem baden-württemberigschen Ministerpräsidenten Heribert Rech über das Thema Jugendgewalt und Alkohol veröffentlicht. Im Internet ist der Artikel leider gebührenpflichtig. Nach Auskunft von Herrn Rech stellt Alkohol insbesondere bei Jugendlichen einen Gewaltkatalysator dar. Deshalb ist beabsichtigt, in Baden-Württemberg ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot einzuführen. Darüber hinaus sei geplant, das Polizeigesetz zu ändern, so dass auch Alkoholkonsumverbote in der Öffentlichkeit ausgesprochen werden können. Kürzlich wurde ein Alkoholkonsumverbot in der Freiburger Innenstadt auf Grundlage einer Verordnung durch den Verwaltungsgerichtshof Mannheim als rechtswidrig eingestuft. Wie häufig bei Beiträgen zum Thema Jugendgewalt, blendet Herr Rech die Ursachen...

Tatort

Gestern Abend konnte man wieder mal Herrn Prahl als Tatortkommissar Thiel und Herrn Liefers als Rechtsmediziner Boerne bewundern. Eigentlich stellte sich nur eine relevante strafrechtliche Frage. Warum wurde der kleine Steffen, nachdem er eingeräumt hatte, einen Menschen vorsätzlich mit dem Auto überfahren zu haben, nicht wie üblich mit Handschellen ins Gefängnis gebracht. Vielmehr wurde er in ein psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert. Kurz zum Hintergrund: Der kleine Steffen war der Sohn eines Priesters. Er musste überall geheimhalten, wer sein Vater sei. Als er erfuhr, dass ein weiterer Geistlicher zum Bischof gehen wollte, um über die Vaterstellung des Priesters zu plaudern, überfuhr der...

Strafrecht-Report: Hanf statt Feuer

Letzen Freitag wurden laut Bericht der Berliner Morgenpost Feuerwehr und Polizei zu einem Wohnhaus in Berlin Prenzlauer Berg gerufen. Bewohner des Hauses hatten die Feuerwehr alarmiert, weil es im Haus nach Feuer roch. Im Rahmen der Untersuchung stellte man fest, dass Auslöser des Geruchs kein Feuer, sondern 50 Hanfpflanzen waren, die der Mieter im Erdgeschoss angebaut hatte. Bereits der Besitz von Hanfplanzen stellt einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dar. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

Kriminalitätsatlas Berlin

Am 22. Oktober 2009 hatte ich bereits mitgeteilt, dass in Berlin eine starke Zunahme von KFZ Diebstählen zu verzeichnen sei. Wer genauere Angaben zu verschiedensten Straftaten möchte, der kann sich auf der Internetseite der Berliner Morgenpost den Kriminalitätsatlas anschauen. Hier erfährt man z.B., dass in Berlin Pankow im Jahre 2007 absolut und relativ die meisten Fahrräder gestohlen wurden. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden am häufigsten im Stadtbezirk Berlin Mitte registriert. Es lässt sich dann der Stadtbezirk Berlin Mitte noch in die Unterteilungen Wedding, Gesundbrunnen, Moabit, Hansaviertel, Tiergarten und Mitte unterteilen. Dagegen werden in Berlin Charlottenburg die meisten Kfz gestohlen. In...

Gesetzgeber plant Aussagepflicht für Zeugen vor der Polizei

Am Samstag hatte ich erklärt, woher der Grundsatz, dass Beschuldigte im Strafverfahren nichts sagen müssen, kommt. Udo Vetter vom lawblog führt heute aus, welche Rechte Zeugen gegenüber der Polizei haben und was der Gesetzgeber in der neuen Legislaturperiode gem. Zeile 5008 bis 5011 des Koalitionsvertrags daran ändern will. Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen. Link zum Artikel Konstantin Stern

Strafrecht – Report: Marwa el-Sherbini

Am kommenden Montag beginnt in Dresden der Prozess gegen den 28 Jährigen Russlanddeutschen, welcher am 01. Juli 2009 im Dresdner Landgericht die schwangere Ägypterin Marwa el-Sherbini erstochen hat. Laut Focus Online wird dem Russlanddeutschen insbesondere Mord gem. § 211 StGB vorgeworfen. Er soll laut Staatsanwaltschaft heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt haben. Der Tat folgten zahlreiche Proteste in der arabischen Welt. Deutschland wurde Ausländerfeindlichkeit vorgeworfen. Bei diesen Protesten wurden insbesondere auch deutsche Fahnen verbrannt. Für die Dresdner Staatskappelle steht laut Berliner Zeitung in der Wochenendsausgabe auf Seite 5 immer noch nicht fest, ob ein geplanter Besuch in Ägypten Ende Oktober...

Ich sag dann mal nichts… Der Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare

Wieder eine lateinische Formel, diesmal nicht ganz so bekannt. Beschuldigte müssen im Ermittlungsverfahren nichts zur Sache sagen, selbst noch in der Hauptverhandlung kann der Angeklagte das Verfahren schweigend über sich ergehen lassen. Die lateinische Formel dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes lautet nemo tenetur se ipsum accusare. Übersetzt bedeutet das in etwa: Niemand ist gehalten sich selbst zu beschuldigen. In der Literatur ist häufig vom nemo-tenetur-Grundsatz zu lesen. Das klingt zwar etwas griffiger, ergibt aber in Bezug auf die Übersetzung dieser beiden Worte wenig Sinn. („Niemand ist gehalten..“) Auch beim Nemo-tenetur-Grundsatz gilt selbstverständlich: Man sollte wissen, wo das steht. Nemo tenetur ergibt sich...