Strafrecht – Report: Marwa el-Sherbini

Am kommenden Montag beginnt in Dresden der Prozess gegen den 28 Jährigen Russlanddeutschen, welcher am 01. Juli 2009 im Dresdner Landgericht die schwangere Ägypterin Marwa el-Sherbini erstochen hat. Laut Focus Online wird dem Russlanddeutschen insbesondere Mord gem. § 211 StGB vorgeworfen. Er soll laut Staatsanwaltschaft heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt haben. Der Tat folgten zahlreiche Proteste in der arabischen Welt. Deutschland wurde Ausländerfeindlichkeit vorgeworfen. Bei diesen Protesten wurden insbesondere auch deutsche Fahnen verbrannt.

Für die Dresdner Staatskappelle steht laut Berliner Zeitung in der Wochenendsausgabe auf Seite 5 immer noch nicht fest, ob ein geplanter Besuch in Ägypten Ende Oktober aufgrund dieser Tat durch die ägyptische Seite abgesagt wird.

Auch in Berlin führte die Tat zu Veränderungen. Im Amtsgericht Tiergarten, Gebäude Kirchstraße, wurden Sicherheitskontrollen eingeführt. Als Rechtsanwalt kann man sich diesen nur entziehen, wenn man seinen Hausausweis vorzeigt.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

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