Strafrechtsdefinitionen zum Mitlernen – abstrakte Gefahr
abstrakte Gefahr ist die generelle Gefährlichkeit des Verhaltens,
die im konkreten Fall nicht offenbar geworden sein muss.
das Weblog der Strafrechtskanzlei Dietrich - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Berlin
abstrakte Gefahr ist die generelle Gefährlichkeit des Verhaltens,
die im konkreten Fall nicht offenbar geworden sein muss.