Kategorie: Urkundenfälschung

NEU! Jetzt noch mehr für Schwarzfahrer!

Ab dem 01. Juli 2015 gilt bundesweit: Schwarzfahrer zahlen 60 €. In Berlin ist diese Umstellung von 40 € auf 60 € pünktlich in Kraft getreten. In München hat sie sich etwas verzögert, wie kürzlich auf diesem Bild gut zu sehen war. Auch in Hamburg kommt die Umstellung mit leichter Verspätung, nämlich ab dem 01. August 2015. Jedoch wird hier mittlerweile ausdrücklich auf das erhöhte Beförderungsentgelt für Schwarzfahrer hingewiesen – und zwar so, als sei es eine lang ersehnte Neuheit: Doch nicht nur die 60 € der Verkehrsbetriebe kommen auf den Schwarzfahrer zu, sondern gegebenenfalls auch ein Strafverfahren. Denn Schwarzfahren...

Bundesgerichtshof zur Manipulation von Geldspielautomaten

Examenskandidaten aufgepasst – es gibt eine neue Entscheidung zu den Computer bzw. Urkundendelikten! Diese sind aufgrund der stetig wachsenden Kriminalität im Umgang mit Daten in der letzten Zeit immer wieder Gegenstand von Examensklausuren geworden. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung zur Fälschung technischer Aufzeichnungen gem. § 268 StGB getroffen (Beschluss vom 16.04.2015 – 1 StR 490/14). Ein Tatbestand, der gerne vernachlässigt wird, weil er kompliziert scheint und die Anwendungsbeispiele, im Gegensatz zu den wichtigeren Delikten wie Computerbetrug und Urkundenfälschung, überschaubar sind. Die aktuelle Entscheidung des BGH könnte deshalb eine gute Möglichkeit sein, den § 268 StGB mal wieder in...

Gewinnstreben um jeden Preis?! Wenn die Chemie stimmt…

Eigentlich sollte es ein netter Abend für die Wiener Kommissare Moritz Eisner (Harald Krassnitzer) und Bibi Fellner (Adele Neuhauser) werden, als sie am 07. Juni 2015 auf der Geburtstagsfeier ihres Vorgesetzten Ernst Rauter (Hubert Kramar) erscheinen. Doch plötzlich ereilt die Partygesellschaft die Nachricht, dass die Frau des Kollegen Helmut Mader (Eugen Knecht) in einem Chemiewerk der Familie Wendler durch Flusssäure schwer verletzt wurde. Kurze Zeit später ist die Frau tot. Polizeichef Rauter will, dass die beiden Kommissare den (Un)Fall unverzüglich aufklären, obwohl dieser eigentlich in die Zuständigkeit des Arbeitsinspektorats fällt. Vermutlich ahnt der Chef, dass sich solche offiziellen Ermittlungen lange...

Bei dieser Lehrerin gibt’s keine Zeugnisse

In Kiel steht eine Lehrerin vor Gericht, die seit Anfang der 90er Jahre als Lehrerin gearbeitet haben soll, obwohl sie die erforderlichen Abschlüsse nicht erlangt, sondern sich selbst gebastelt haben soll. Entsprechend wird ihr von der Staatsanwaltschaft Urkundenfälschung und Betrug vorgeworfen. In knapp 25 Jahren dürfte ein ganz schöner Batzen Gehalt zusammengekommen sein, den die Lehrerin unberechtigt erhalten hat und den die betroffenen Bundesländer nun zurückfordern. Einen Lichtblick hat die Geschichte indes: Man war auf die Lehrerin vor fünf Jahren „wegen mangelhafter Leistungen der Frau“ aufmerksam geworden und hatte die Schulaufsicht eingeschaltet. Sie war wohl zu schlecht um wahr zu...

Statt 1 Jahr Zuchthaus – 300 Mark Geldstrafe (Heute vor 87 Jahren in der Zeitung)

Auch vor 87 Jahren konnten Strafverfahren bereits ein erfreuliches Ende finden: Statt 1 Jahr Zuchthaus – 300 Mark Geldstrafe Eine erfolgreiche Revision beim Reichsgericht Der Oberpostschaffner R. war vom Großen Schöffengericht Charlottenburg wegen gewinnsüchtiger Aktenvernichtung zu 1 Jahr Zuchthaus verurteilt worden. Er hatte von alten Paketadressen entwertete Freimarken abgelöst und auf neue Paketadressen geklebt. Die alten Stempel hatte er durch neue überklebt. Im ganzen handelte es sich um 14 Fälle, die einen Betrag von etwa 14 Mark ausmachten. Die auf diese Weise erlangten Beträge hatte R. nicht für persönliche Bedürfnisse verwendet, sondern zur Deckung von Fehlbeträgen, die in seiner Portokasse...

Ein gefälschter Personenausweis, der eine tatsächlich nicht existierende Behörde als Aussteller erkennen lässt, stellt eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB dar, solange es sich bei dem Namen der Behörde nicht um einen erkennbaren Phantasienamen handelt.

In seinem Urteil vom 14.05.2014, 3 Ss 50/14 hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg entschieden, dass die tatsächliche Existenz des Ausstellers eines Ausweises weder für die Frage der Ausstellererkennbarkeit noch für die Frage der Täuschung über die Ausstelleridentität eine Voraussetzung des Urkundenbegriffs nach § 267 StGB sei. Etwas anderes gelte nach Ansicht des OLG nur, wenn die scheinbare Ausstellerin überhaupt nicht existiert und es sich folglich um einen als solchen ohne weiteres erkennbaren Phantasienamen handelt. Mit der Entscheidung hob das OLG Bamberg ein Urteil des Landgerichts auf, durch das der Angeklagte vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen worden war. Er hatte sich...