Bundesgerichtshof zur Manipulation von Geldspielautomaten

Examenskandidaten aufgepasst – es gibt eine neue Entscheidung zu den Computer bzw. Urkundendelikten! Diese sind aufgrund der stetig wachsenden Kriminalität im Umgang mit Daten in der letzten Zeit immer wieder Gegenstand von Examensklausuren geworden. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung zur Fälschung technischer Aufzeichnungen gem. § 268 StGB getroffen (Beschluss vom 16.04.2015 – 1 StR 490/14). Ein Tatbestand, der gerne vernachlässigt wird, weil er kompliziert scheint und die Anwendungsbeispiele, im Gegensatz zu den wichtigeren Delikten wie Computerbetrug und Urkundenfälschung, überschaubar sind. Die aktuelle Entscheidung des BGH könnte deshalb eine gute Möglichkeit sein, den § 268 StGB mal wieder in...