Der Klassiker – Verwenden vs. Beisichführen einer Waffe
Ein absoluter Klassiker in Strafrechtsklausuren ist der schwere Raub nach § 250 StGB. Doch nicht nur in der Theorie spielt diese Norm eine große Rolle. Auch in der Praxis kommt es nicht selten vor, dass bei einem Raub eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug eingesetzt wird. Für die Höhe der Strafe ist entscheidend, ob das Tatmittel lediglich mitgeführt oder tatsächlich verwendet wird. Während das Beisichführen einer Waffe bzw. eines gefährlichen Werkzeugs gemäß § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB mit einer Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren geahndet wird, gibt es beim Verwenden eines solchen Tatmittels gemäß § 250 Abs. 2...