Kategorie: Besonderer Teil StGB

Ungerechter Rächer richtet ohne Reue

Die Tatort-Pause ist vorbei. Am 06. September 2015 haben sich zuerst die Kommissare aus Luzern (Schweiz) zurückgemeldet – und werden nicht geschont. Denn ein unberechenbarer Scharfschütze richtet täglich einen Menschen auf offener Straße hin. Die Polizei geht von einem Serientäter aus, kennt aber die Verbindung noch nicht. Dennoch ist klar, dass es sich um Morde handelt. Artikel 112 des Schweizerischen Strafgesetzbuches beschreibt Mord als eine Tötung, bei der der Täter besonders skrupellos handelt oder sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung der Tat besonders verwerflich ist. Später finden die Kommissare Reto Flückiger (Stefan Gubser) und Liz...

Strafverteidiger können aufatmen – auch der Vereitelungs- und Gefährdungstatbestand der Geldwäsche ist verfassungskonform auszulegen

Als Strafverteidiger gehört man zu der Berufsgruppe, die allein aufgrund ihrer Tätigkeit durchaus Gefahr läuft, mit Geldern aus illegalen Machenschaften in Berührung zu kommen. Es ist ein Teufelskreis: Mandanten, die Geld durch Straftaten bekommen haben, kommen in die Kanzlei und wollen sich verteidigen lassen. Fällig wird dann ein Honorar. Aus welchen Quellen dieses bezahlt wird, das kann man oft nicht genau nachvollziehen. Vielleicht ist es Geld, das aus einer Straftat herrührt, vielleicht aber auch nicht. Um die Berufsgruppe der Strafverteidiger zu schützen, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) schon 2004 entschieden, dass für diese Berufsgruppe hinsichtlich des Verdachts der Geldwäsche andere Maßstäbe...

Gemeinsam ist nicht immer gleich „gemeinschaftlich“ im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB

Stellen wir uns vor, dass sich mehrere Personen zusammenschließen und dann gemeinsam eine Körperverletzung begehen. Ist das jetzt eine gemeinschaftlich begangene Körperverletzung? Das kommt, wie es unter Juristen so oft heißt, ganz auf die Umstände an. Die gemeinschaftlich begangene Körperverletzung ist in § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB geregelt und hat als Qualifikation der „einfachen“ Körperverletzung nach § 223 StGB einen erhöhten Strafrahmen. Während bei der Körperverletzung nach § 223 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder auch eine Geldstrafe verhängt werden kann, ist die maximale Strafandrohung der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB doppelt so hoch. Hier...

Verletzung der Unterhaltspflicht – keine Anrechnung von Einkünften, die durch Straftaten gegen das Eigentum oder das Vermögen eines anderen erlangt wurden

Wer denkt, die Verletzung einer Unterhaltspflicht sei lediglich ein Kavaliersdelikt, hat das Strafgesetzbuch (StGB) nicht aufmerksam gelesen. Denn in § 170 Abs. 1 StGB wird die Verletzung der Unterhaltspflicht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Den Tatbestand erfüllt, wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre. Ob eine bestehende Unterhaltspflicht verletzt wird, bestimmt sich nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Dieses Merkmal ist zwar in § 170 Abs. 1 StGB nicht ausdrücklich erwähnt, nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich aber um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal....

Schlagen mit gestohlenem Tiefkühlfisch ist Verbrechen

In Münster hat ein Ladendieb Tiefkühlfisch gestohlen. Zunächst hatte er den Fisch in seinen Rucksack gesteckt und dann an der Kasse nur eine Flasche Saft bezahlt. Bereits durch das Einstecken in den Rucksack war der Ladendiebstahl vollendet. Als der Mann vom Ladendetektiv angesprochen wurde, schlug er diesen mit dem Rucksack, in dem sich der Tiefkühlfisch befand. Dabei wurden der Ladendetektiv und noch ein weiterer Mitarbeiter verletzt. Indem der Ladendieb seine Beute mit Gewalt verteidigte, hat er ein Verbrechen begangen, nämlich einen räuberischen Diebstahl gem. § 252 StGB. Dieser unterscheidet sich vom „normalen“ Diebstahl dahingehend, dass jemand „bei einem Diebstahl auf...

NEU! Jetzt noch mehr für Schwarzfahrer!

Ab dem 01. Juli 2015 gilt bundesweit: Schwarzfahrer zahlen 60 €. In Berlin ist diese Umstellung von 40 € auf 60 € pünktlich in Kraft getreten. In München hat sie sich etwas verzögert, wie kürzlich auf diesem Bild gut zu sehen war. Auch in Hamburg kommt die Umstellung mit leichter Verspätung, nämlich ab dem 01. August 2015. Jedoch wird hier mittlerweile ausdrücklich auf das erhöhte Beförderungsentgelt für Schwarzfahrer hingewiesen – und zwar so, als sei es eine lang ersehnte Neuheit: Doch nicht nur die 60 € der Verkehrsbetriebe kommen auf den Schwarzfahrer zu, sondern gegebenenfalls auch ein Strafverfahren. Denn Schwarzfahren...

„Bei Schwarzfahrern sehen wir rot!“

Auch in München ist Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt. Damit das auch wirklich jeder gut versteht, hat man in den Zügen sogar mehrsprachige Hinweisschilder angebracht: Sehr gelungen ist allerdings bereits die deutschsprachige Version der mahnenden Tafel: „Wenn Sie die Verkehrsmittel im MVV ohne gültigen Fahrausweis benutzen, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40 € fällig. Egal, ob Sie keine Fahrkarte besitzen oder einfach nicht gestempelt haben. Welche Gründe Sie auch vorbringen: Glauben Sie uns, es gibt keine Ausrede, die wir noch nicht gehört haben. Wir kennen sie alle und keine zieht. Zusätzlich zu den in § 7 genannten 40 € behalten wir es uns vor, Ihr Schwarzfahren...