Kategorie: Rechtsgebiete Strafrecht

Ist das Kunst oder muss das weg?

Das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und Strafrecht sorgte nicht zuletzt im Fall des „Schmähgedichts“ von Jan Böhmermann für vielseitige Diskussionen. Auch der Fall des Kunstgegenstands in Form eines Schlagrings mit Plätzchenbackform sorgte im Oktober 2018 für Aufsehen, weil das Amtsgericht Frankfurt am Main den Künstler wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilte. Im Zusammenhang mit einem waffenrechtlichen Tatvorwurf erscheint das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Oktober 2018 – 914 Cs 938 Js 33243/18 – außergewöhnlich umfangreich, dabei zeigen die Entscheidungsgründe einige juristische Besonderheiten auf, die einerseits für das Verständnis der Gesamtrechtsordnung sensibilisieren und andererseits die Möglichkeiten der Strafzumessung im...

Die Bezeichnung von Polizeibeamten als „Flitzpiepen“ – eine strafrechtlich relevante Beleidigung?

Nach Auffassung des Amtsgerichts handelte es sich bei dem Begriff „Flitzpiepen“ um ein Synonym für Dummkopf, Trottel oder Depp und habe einen grundsätzlich abwertenden Charakter. Diese Feststellung stützt das Amtsgericht auf zwei Internetseiten. Das Oberlandesgericht hatte hierzu festgestellt, dass der sprachwissenschaftliche Hintergrund dieser Internetseiten unklar sei und es sich zudem auch nicht mit möglicherweise abweichenden Wortbedeutungen auseinandergesetzt hatte.

Geldfälschung gemäß § 146 StGB – wann wird echtes Geld nachgemacht?

Die Sonderfälle der Urkundendelikte geraten häufig in Vergessenheit, sind jedoch angesichts der hohen Strafandrohungen nicht zu unterschätzen. So wird in § 146 StGB die Fälschung von Geld mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft. Die Unechtheit bestimmt sich zwar nach den allgemeinen Grundsätzen der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB, enthält jedoch die beiden Tatbestandsvarianten des Nachmachens oder Verfälschens von Geld. Das Merkmal „Nachmachen‘“ nach Abs. 1 Nr. 1 wollen wir nun im Rahmen unserer wöchentlichen Wiederholung kennen lernen.

Aktuelle Beispiele zum Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB

Diese Entscheidungen zeigen, dass die Darstellung der Strafzumessungserwägungen sehr sorgfältig zu erfolgen hat. Bereits im Referendariat kann dies eine Rolle spielen, etwa in einem (prozessualen) Gutachten oder einer strafrechtlichen Revisionsklausur.

Die Bedrohung im Sinne des § 241 StGB setzt das Inaussichtstellen eines zukünftigen Verbrechens voraus, das noch nicht begonnen hat

Somit habe das Landgericht ein unmittelbares Ansetzen zur Begehung des Verbrechens bereits angenommen. Jedoch könne in der Verwirklichung eines Geschehens nicht zugleich seine Ankündigung liegen, wie der BGH unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 08. Juni 1984 – 2 StR 293/84 – erläutert. Insofern liegt hier kein Fall des „Inaussichtstellens“ eines Verbrechens vor, was eine Bedrohung jedoch voraussetzt.

Aussage-gegen-Aussage-Situation, wenn mehrere Belastungszeugen in demselben Lager stehen?

Dieser Auffassung ist der 2. Strafsenat des Kammergerichts hingegen nicht gefolgt. Mit Beschluss vom 12. Dezember 2018 – (2) 161 Ss 150/18 (53/18) – hat er die Revision des Angeklagten verworfen und ergänzend ausgeführt, dass keine solche Aussage-gegen-Aussage -Situation vorliege, wenn mehrere Belastungszeugen in einem Lager stehen.

Kein vollendeter Diebstahl, wenn man Waren aus Geschäftsräumen sichtbar wegträgt

Vor diesem Hintergrund erscheint es möglicherweise auf den ersten Blick verwunderlich, wenn das Kammergericht es „nur“ als versuchten Diebstahl bewertet, wenn man mehrere Flaschen Parfüm festhält, diese in Zueignungsabsicht sichtbar durch die Geschäftsräume trägt und beim Verlassen des Geschäfts ein Alarmsignal auslöst