Kategorie: Urteil- und Entscheidungsbesprechung

Ist die deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig? Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Mit Entscheidung vom 27. Mai 2019 (C-508/18, C-82/19, C-509/18) hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass deutsche Staatsanwaltschaften keinen Europäischen Haftbefehl ausstellen dürfen. Das liegt daran, dass nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs die deutschen Staatsanwaltschaften keine hinreichende Gewähr für die Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive bieten. Hintergrund dieses Urteils waren die Klagen zweier litauischer und eines rumänischen Staatsangehörigen. Gegen die Beschuldigten waren von den deutschen Staatsanwaltschaften sowie dem Generalstaatsanwalt von Litauen Europäische Haftbefehle wegen vorsätzlicher Tötung und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Diebstahls mit Waffen bzw. Bandenraub mit Waffen erlassen worden. Die Betroffenen befanden sich in Irland und wandten sich vor...

Auch dem sich selbst verteidigenden Rechtsanwalt muss ein Strafbefehl formlos an den Kanzleisitz übermittelt werden

Gastbeitrag von Rechtsanwältin Vanessa Gölzer, Strafverteidigerin aus Berlin Ein Strafbefehl kann weitreichende Konsequenzen haben. Denn wird kein Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich. Das bedeutet auch, dass alle rechtlichen Folgen einer Verurteilung eintreten, inklusive einer Eintragung im Bundeszentralregister und gegebenenfalls im Führungszeugnis. Wer das nicht möchte, muss schnell handeln oder genauer gesagt: innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Die Frist beginnt ab der Zustellung des Strafbefehls. Wird die Frist unverschuldet versäumt, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden. Hat man einen Verteidiger engagiert, bekommt dieser den Strafbefehl zugestellt,...

Beschleunigungsgebot in Haftsachen verlangt unverzügliche Fertigstellung des Hauptverhandlungsprotokolls

Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts führt das OLG aus, dass die Erstellung eines kompletten Hauptverhandlungsprotokolls im unmittelbaren Anschluss an die Hauptverhandlung und damit parallel zur Erstellung der Urteilsgründe zu erfolgen habe.

Der ausgewählte Pflichtverteidiger

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren hat man das Recht, jederzeit einen Strafverteidiger zu beauftragen. Notwendig ist die Mitwirkung eines Verteidigers aber nur in ganz besonderen Fällen, etwa wenn das Verfahren vor dem Landgericht stattfindet oder ein Verbrechensvorwurf im Raum steht. In diesen Fällen muss dem Beschuldigten ein Verteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet werden.

Wenn der Strafverteidiger nicht erreichbar ist

Der Beschuldigte hat in jeder Lage des Verfahrens das Recht, sich des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen. Verlangt er gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft das Gespräch mit einem Verteidiger, darf der Beschuldigte nicht (weiter) vernommen werden. Die Beamten müssen dem Beschuldigten dabei unterstützen, einen Verteidiger telefonisch zu kontaktieren.