Ist die deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig? Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Mit Entscheidung vom 27. Mai 2019 (C-508/18, C-82/19, C-509/18) hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass deutsche Staatsanwaltschaften keinen Europäischen Haftbefehl ausstellen dürfen. Das liegt daran, dass nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs die deutschen Staatsanwaltschaften keine hinreichende Gewähr für die Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive bieten. Hintergrund dieses Urteils waren die Klagen zweier litauischer und eines rumänischen Staatsangehörigen. Gegen die Beschuldigten waren von den deutschen Staatsanwaltschaften sowie dem Generalstaatsanwalt von Litauen Europäische Haftbefehle wegen vorsätzlicher Tötung und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Diebstahls mit Waffen bzw. Bandenraub mit Waffen erlassen worden. Die Betroffenen befanden sich in Irland und wandten sich vor...