Verschlagwortet: Nötigungshandlung

Gewaltanwendung mit darauffolgendem Entschluss zur Wegnahme – Raub?

Um einen Raub gemäß § 249 Strafgesetzbuch (StGB) annehmen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen vorliegen. Zum einen muss eine fremde, bewegliche Sache weggenommen werden. Außerdem muss eine qualifizierte Nötigungshandlung (Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben) gegeben sein. Ganz entscheidend ist, dass diese zwei Kriterien einen Finalzusammenhang haben müssen. Die Wegnahme muss also durch die qualifizierte Nötigungshandlung geschehen sein. Mit der finalen Verknüpfung zwischen Wegnahme und Nötigungshandlung musste sich der Bundesgerichtshof (6 StR 298/21) in seinem Beschluss vom 14. Juli 2021 genauer beschäftigen. Im vorliegenden Sachverhalt befanden sich der Angeklagte und der Nebenkläger...

Drohung mit der Veröffentlichung von Nacktbildern stellt eine sexuelle Nötigung dar

Wer eine Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Dies regelt der Tatbestand der sexuellen Nötigung gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB. Unstreitig liegt eine sexuelle Nötigung in Konstellationen vor, in denen der betroffenen Person mit erheblicher körperlicher Gewalt gedroht wird. Auch die Drohung mit einer Vergewaltigung kann ein Nötigungsmittel darstellen. In der jüngeren Rechtsprechung hatte es zudem Fälle gegeben, in denen man mit der Veröffentlichung von Nacktbildern gedroht hatte und die Betroffenen so zur Vornahme von sexuellen...