Mit dem Rollator durch den Knast

Mord ist das schwerste Delikt im Strafgesetzbuch. Mord wird gem. § 211 Abs. 1 StGB ausnahmslos mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Doch bedeutet lebenslange Haft nicht immer, dass der Verurteilte sein restliches Leben lang tatsächlich im Gefängnis bleibt. Manch einer bricht aus dem Gefängnis aus, manch anderer wird nach 15 Jahren auf Bewährung freigelassen. Möglich machen es die §§ 57 und 57a StGB. Demnach setzt das Gericht die lebenslange Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn 1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind, 2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und 3. die weiteren Voraussetzungen des §...

Der Begriff des öffentlichen Zugänglichmachens kinderpornografischer Schriften

Nachdem wir an dieser Stelle schon den Begriff des Öffentlichmachens erläutert haben, wollen wir uns heute den des öffentlichen Zugänglichmachens kinderpornografischer Schriften genauer anschauen. Nach § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften), öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht. Definition: Kinderpornografische Schriften werden öffentlich zugänglich gemacht, wenn sie einem größeren, nach Zahl und Individualität unbestimmten und daher unkontrollierbaren Personenkreis zur Verfügung gestellt werden, ohne...

Online-Blitzerfotos sind ok

In Brandenburg gibt es im Falle eines Bußgeldverfahrens wegen zu schnellen Fahrens einen besonderen Service. Im Anhörungsbogen kann man sich nach Eingabe eines Codes, der nur auf dem Schreiben vermerkt ist, online in ein System einloggen, das einige Blitzerfotos bereitstellt. Wenn man selbst nicht der Fahrer ist, kann man auf diese Weise mit geringerem finanziellen Risiko das weitere Verfahren betreiben. Leider werden dort nicht alle zur Verfügung stehenden Fotos hochgeladen. Die bekommt man nur über die Beantragung der Akteneinsicht. Bedenken ganz anderer Art hatte ein Beschuldigter, der sich um die Sicherheit „seiner“ Bilder sorgte. Er beantragte kurzerhand den Erlass einer...

Der Begriff des Verfälschens einer echten Urkunde im Rahmen des § 267 Abs. 1 StGB

Mit dem Tatbestand der Urkundenfälschung dürften die Leser, die unseren Blog regelmäßig verfolgen, schon vertraut sein. Vielleicht kann sich der ein oder andere sogar noch an die Definition des Herstellens einer unechten Urkunde erinnern, die wir Ihnen an dieser Stelle schon vorgestellt haben. Heute wollen wir uns einer anderen Handlungsalternative des Tatbestands, nämlich der Verfälschung einer echten Urkunde, widmen. Zur Erinnerung hier zunächst der Wortlaut des § 267 Abs. 1 StGB: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit...

Kurierfahrer unterschreibt digitale Empfangsbestätigungen von Paketen auf einem Lesegerät mit der Unterschrift des eigentlichen Empfängers, um diese nicht austragen zu müssen – keine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung

(Darstellung der Entscheidung des Oberlandesgericht Köln vom 1.10.2013 – 1 RVs 191/13) Im Job kann es durchaus Phasen geben, in denen man sich mit seiner Arbeit irgendwie überfordert fühlt. In solchen Momenten entwickelt jeder seine eigene Bewältigungsstrategie, um der hohen Arbeitsbelastung gerecht zu werden. Eine weniger erfolgreiche Bewältigungsstrategie entwickelte ein Kurierfahrer eines Unternehmens, der mit der Auslieferung von Paketen beauftragt war. Um sich die Arbeit etwas zu erleichtern, deponierte er einige der auszuliefernden Pakete an verschiedenen Stellen oder entsorgte sie. Zur Verschleierung seiner Vorgehensweise unterzeichnete er die auf dem elektronischen Lesegerät vorbereiteten Empfangsbescheinigungen jeweils mit dem Namen des eigentlichen Empfängers...

Keine Strafbarkeit eines Substitutionsarztes wegen fahrlässiger Tötung, wenn sein Patient aufgrund einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung an einer Überdosis stirbt

Substitutionsärzte haben es wahrlich nicht leicht bei der Behandlung von drogenabhängigen Personen. Sie verschreiben diesen eine begrenzte Menge von Betäubungsmitteln und überwachen somit, soweit dies möglich ist, die Sucht des Patienten. Das Missbrauchsrisiko ist natürlich hoch. Es kommt nicht selten vor, dass Patienten aufgrund ihrer Abhängigkeit entgegen der Empfehlungen des Arztes eine zu hohe Menge der Betäubungsmittel konsumieren. Kommt es dann aufgrund einer solchen Überdosis zu dem Tod eines Patienten, so macht sich der behandelnde Arzt grundsätzlich nicht wegen fahrlässiger Tötung strafbar. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (Urteil des BGH vom 28.01.2014 – 1 StR 494/13 –)...