Kategorie: Urteil- und Entscheidungsbesprechung
Wer sein Mobiltelefon am Steuer nutzt, muss sich mittlerweile auf ein Bußgeld in Höhe von 60 € und einen Punkt in Flensburg gefasst machen. Dies gilt selbstverständlich nicht mehr nur für Personen, die am Steuer telefonieren. Im Zeitalter der Smartphones, die wahre Alleskönner sind, muss sich die Rechtsprechung immer wieder neuen Fallkonstellationen annehmen. In den letzten Tagen wurden zwei Entscheidungen veröffentlicht, die das Thema Handynutzung am Steuer aufgreifen und deshalb für jeden Kraftfahrzeugführer mit Mobiltelefon interessant sein dürften. Handynutzung als Ordnungswidrigkeit Im Fall der Handynutzung ist § 23 Abs. 1a StVO einschlägig. Nach diesem handelt gem. § 49 StVO ordnungswidrig, ...
Verteidigung bedeutet Konfrontation. Dies gilt natürlich nur, wenn zugunsten des Angeklagten alle Möglichkeiten der Strafprozessordnung ausgenutzt werden. Verteidiger, die das tun, haben es mit dem Gericht oft nicht leicht. Denn nicht jeder Richter behält bei ständiger Konfrontation mit Anträgen des Verteidigers einen kühlen Kopf. Mancher verliert sogar seinen juristischen Verstand, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23.09. 2015 – 2 StR 434/14 zeigt. Was genau passierte: Der Verteidiger der Angeklagten stellte wenige Tage vor Beginn der Hauptverhandlung einen Antrag auf ergänzende Akteneinsicht. Nachdem ihm die Akten in der Folgezeit nicht zugesandt wurden, beantragte er die Aussetzung des Verfahrens...
Bis zum Abschluss eines Strafverfahrens vergeht regelmäßig eine ganze Menge Zeit. Ein erstinstanzliches Urteil liegt nicht selten erst viele Monate nach der Tat vor. Problematisch wird ein sich in die Länge ziehendes Strafverfahren aber spätestens, wenn der Angeklagte die ganze Zeit in Untersuchungshaft sitzt. Mit einem solchen scheinbar nicht enden wollenden Verfahren musste sich das Kammergericht in Berlin auseinandersetzen. Ein Angeklagter hatte Beschwerde gegen seine auch lange nach Verkündung des landgerichtlichen Urteils fortdauernde Untersuchungshaft erhoben. Im Ergebnis gab das Kammergericht der Beschwerde statt und hob den Haftbefehl auf. In seinem Beschluss vom 03.11.2015 – 3 Ws 532/15 – 141 AR...
Richter und Laien unterscheidet eine für den Strafprozess ganz entscheidende Fähigkeit: Die Fähigkeit, zu jedem Zeitpunkt objektiv zu sein. Vielleicht ist der NSU-Prozess ein gutes Beispiel, um das Dilemma zu erklären. Wenn Beate Zschäpe nach zweieinhalb Jahren eine Aussage macht, folgert ein Laie daraus, dass diese Aussage nach solch einer langen Zeit des Schweigens erlogen sein muss. Vom Zeitpunkt der Aussage wird also ein Schluss auf den Wahrheitsgehalt der Aussage gezogen. Der Richter hingegen ist stets objektiv und betrachtet die Aussage als solche, ganz losgelöst von dem Zeitpunkt, zu dem sie gemacht wird. So viel zu den Klischees. In Wirklichkeit...
Das Betäubungsmittelstrafrecht ist undurchsichtig. Das erklärt auch, warum der Bundesgerichtshof (BGH) immer wieder Entscheidungen der Vorinstanzen korrigieren muss. Erwischt hat es jetzt das Landgericht Düsseldorf, das sich mit den Konkurrenzen zwischen einzelnen Delikten schwer getan hat. Anlass war die Zwischenlandung eines Drogenkuriers, dessen Koffer mit Kokain gefüllt war. Im Einzelnen geschah folgendes: Der Angeklagte gab seinen Koffer, der etwa drei Kilogramm Kokainzubereitung enthielt, am Flughafen in der Dominikanischen Republik auf, um mit dem Gepäck über Düsseldorf nach Izmir zu fliegen. In Düsseldorf wurde der Koffer mit den anderen Gepäckstücken ausgeladen und auf das Gepäckband aufgeladen, weil er für den Anschlussflug...
An der Richtigkeit des einen oder anderen Strafurteils kann man freilich zweifeln. Deshalb sieht die Strafprozessordnung die Möglichkeit vor, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Dazu zählen die Berufung und die Revision. Die Berufung führt im Ergebnis zu einer vollständigen Überprüfung des Urteils, die Revision nur zu einer Überprüfung auf Rechtsfehler. Weil aber von einem Angeklagten ohne juristische Fachkenntnisse nicht erwartet werden kann, dass er mit den Unterschieden von Berufung und Revision vertraut ist, besagt § 300 StPO klar und deutlich: „Ein Irrtum in der Bezeichnung des zulässigen Rechtsmittels ist unschädlich.“ Die Nichtbezeichnung des Rechtsmittels wurde nun aber einer Anwältin zum mehr oder...
Sieben Jahre war Gustl Mollath wohl zu Unrecht in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Im Jahr 2013 gelang ihm die Wiederaufnahme seines Strafverfahrens, an dessen Ende er schließlich freigesprochen wurde. Doch war das Landgericht Regensburg weiterhin davon überzeugt, dass Mollath eine gefährliche Körperverletzung begangen hatte. Das Gericht konnte sich nur nicht von der Schuldfähigkeit des Angeklagten überzeugen, sodass der Freispruch aus rechtlichen Gründen (§ 20 StGB) erfolgte. Mollath gab sich aber mit dem vom Landgericht erneut festgestellten Sachverhalt nicht zufrieden und legte gegen das aus seiner Sicht immer noch fehlerhafte Urteil Revision ein. Daraus ergab sich die spannende Frage: Geht das?...