Nicht für alle Verurteilten ist die Inhaftierung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) eine Belastung. Schließlich bringt der Aufenthalt in einer JVA ein geregeltes Leben ohne Existenzängste mit sich. Es gibt sogar Menschen, die nach ihrer Haftentlassung schnellstmöglich Straftaten begehen, um wieder ins Gefängnis gehen zu können. Mit einer solchen Frau und ihrem Überfall auf eine Passantin musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluss vom 26. April 2019 – 1 StR 37/19 befassen. Die Angeklagte war nach ihrer Haftentlassung mit dem Leben in Freiheit nicht zurecht gekommen. Sie hatte das ihr zur Verfügung gestellte Übergangsgeld bereits ausgegeben und wünschte sich das...