Verschlagwortet: Raub

Gewaltsame Wegnahme eines Handys, um Daten zu löschen – keine Verurteilung wegen Raubes

Nach ständiger Rechtsprechung ist Zueignungsabsicht beim Diebstahl oder Raub gegeben, wenn der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die fremde Sache unter Ausschließung des Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich oder einen Dritten erlangt und sie der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen oder dem eines Dritten einverleiben oder zuführen will. Verneint wird die Zueignungsabsicht hingegen in Fällen, in denen der Täter die fremde Sache nur wegnimmt, um sie zu zerstören, zu vernichten, preiszugeben, wegzuwerfen, beiseite zu schaffen oder zu beschädigen.

Neues vom Bundesgerichtshof: Keine Aneignungsabsicht bei bloßer Mitnahme eines Smartphones zur Kontrolle des Partners

Zueignungsabsicht ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH gegeben, wenn sich der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die Substanz oder den Sachwert der fremden Sache einverleiben (Aneignung) und den Eigentümer dauerhaft von der Sachherrschaft ausschließen (Enteignung) will. An der Aneignung fehlt es, wenn die Sache nur zum Zwecke der Gebrauchsanmaßung weggenommen oder wenn sie lediglich zerstört, vernichtet, weggeworfen, beschädigt oder beiseite geschafft oder der Eigentümer durch den Sachentzug geärgert werden soll

Raubüberfall mit Messer in der Hand – keine schwere Raubqualifikation

Der Raub stellt einen der prüfungsrelevantesten Paragraphen des StGB dar. Der einfache Raub nach § 249 StGB wird als Verbindung des Diebstahls mit der qualifizierten Nötigung gesehen und mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft. Der Täter muss zum Zwecke der Wegnahme die qualifizierten Nötigungsmittel der Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einsetzen. Entscheidend ist dabei die Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme. Das heißt, dass die Gewalt oder die Drohung Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme sein müssen. Das hohe Strafmaß begründet sich daraus, dass der Täter das höher gestellte Rechtsgut der freien...

Der Begriff der Entführung beim erpresserischen Menschenraub

Der Tatbestand des erpresserischen Menschenraubs wird in Klausuren häufig übersehen, dabei ist er insbesondere im Zwei-Personen-Verhältnis nicht ganz unproblematisch und erlangt im Rahmen des Meinungsstreits über das Verhältnis von Raub und Erpressung besondere Relevanz. Auch in der Praxis ist die Abgrenzung des erpresserischen Menschenraubs zum einfachen Raub und der Erpressung in Anbetracht der hohen Strafandrohung von nicht unter fünf Jahren wichtig. Deswegen soll an dieser Stelle die erste Tatvariante, das Entführen, definiert werden. § 239a StGB lautet: Wer einen Menschen entführt (…), um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu...

Gemeinsam ist nicht immer gleich „gemeinschaftlich“ im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB

Stellen wir uns vor, dass sich mehrere Personen zusammenschließen und dann gemeinsam eine Körperverletzung begehen. Ist das jetzt eine gemeinschaftlich begangene Körperverletzung? Das kommt, wie es unter Juristen so oft heißt, ganz auf die Umstände an. Die gemeinschaftlich begangene Körperverletzung ist in § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB geregelt und hat als Qualifikation der „einfachen“ Körperverletzung nach § 223 StGB einen erhöhten Strafrahmen. Während bei der Körperverletzung nach § 223 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder auch eine Geldstrafe verhängt werden kann, ist die maximale Strafandrohung der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB doppelt so hoch. Hier...

Vernichten ist nicht gleich „vernichten“

In wohl keinem anderen Rechtsgebiet wird der Wortlaut so intensiv als Auslegungshilfe herangezogen wie im Strafrecht. Daher empfiehlt es sich, auch Urteile möglichst präzise zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Für etwas Verwirrung sorgte das Landgericht Arnsberg. Es hatte die Angeklagten unter anderem wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes verurteilt, weil diese mit diversen „Waffen“ in eine Wohnung eingedrungen waren, um dort Marihuana zu stehlen, welches sie später konsumieren wollten. Das LG stellte dazu fest, dass es den Angeklagten darauf ankam, „das gefundene Marihuana mitzunehmen und durch Konsum zu vernichten“. Eine Tatbestandsvoraussetzung des Raubes gem. § 249 StGB ist – genauso wie...

Der Klassiker – Verwenden vs. Beisichführen einer Waffe

Ein absoluter Klassiker in Strafrechtsklausuren ist der schwere Raub nach § 250 StGB. Doch nicht nur in der Theorie spielt diese Norm eine große Rolle. Auch in der Praxis kommt es nicht selten vor, dass bei einem Raub eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug eingesetzt wird. Für die Höhe der Strafe ist entscheidend, ob das Tatmittel lediglich mitgeführt oder tatsächlich verwendet wird. Während das Beisichführen einer Waffe bzw. eines gefährlichen Werkzeugs gemäß § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB mit einer Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren geahndet wird, gibt es beim Verwenden eines solchen Tatmittels gemäß § 250 Abs. 2...