Verschlagwortet: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Tatort Autobahn: Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB

Ein auf die Stirnseite eines nachfolgenden Kraftfahrzeugs abgegebener Schuss kann den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB verwirklichen Mit dem folgenden Fall setzte sich der Bundesgerichtshof am 23. April 2024 (4 StR 87/24) auseinander:  Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, eine scharfe Schusswaffe bei sich geführt und der Ehefrau des ebenfalls anwesenden Geschädigten vor ihrem Wohnhaus gewaltsam einen Koffer mit über drei Kilogramm Goldschmuck entrissen zu haben. Anschließend flüchteten der Angeklagte und seine Mittäter mit einem Kraftfahrzeug vom Tatort. Der Geschädigte soll umgehend die Verfolgung mit einem PKW aufgenommen haben, um seinen Goldschmuck zurückzuerlangen....

Der Begriff der konkreten Gefahr gem. § 315b StGB

Straßenverkehrsdelikte werden in der Strafrechtsklausur immer wieder gefragt. Ein Dauerbrenner ist der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, der dem Prüfling einige grundlegende Kenntnisse abverlangt. Neben den Voraussetzungen des pervertierten Verkehrsvorgangs sollte man wissen, wann der Begriff der konkreten Gefahr gegeben ist. Damit dies gelingt, widmen wir uns heute der Definition der konkreten Gefahr im Rahmen des § 315b StGB. Zur Erinnerung hier einmal der Wortlaut des § 315b Abs. 1 StGB: Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt und dadurch Leib oder...