Verschlagwortet: StGB

§ 81 StGB Hochverrat gegen den Bund

§81 StGB (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt 1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder 2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,  wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren Tathandlung: § 81 StGB stellt ein Unternehmensdelikt dar, der Tatbestand umfasst mithin Versuch und Vollendung. Abs. 1 differenziert in den Bestandshochverrat (Abs. 1 Nr. 1) und den Verfassungshochverrat (Abs. 1 Nr. 2) gegen den Bund. Nr. 1 bezieht...

BGH zum Raub: Konkludente Drohung?

Der Raub nach § 249 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein spannender, aber auch schwieriger Straftatbestand. Er verbirgt mehrere Probleme, die in der Klausur zu Schwierigkeiten führen können. Wie beim Diebstahl muss es zu einer Wegnahme einer fremden beweglichen Sache kommen. Dafür muss jedoch ein Nötigungsmittel zum Einsatz kommen. Dabei kann es sich entweder um Gewalt gegen eine Person oder um die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben handeln. Zuletzt ist im objektiven Tatbestand wichtig, dass ein Finalzusammenhang zwischen dem Nötigungsmittel und der Wegnahme besteht. Auch der Bundesgerichtshof (5 StR 403/24) beschäftigte sich in seinem Beschluss vom 27. August 2024...

§ 80a StGB Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression

Diese Norm ist die erste des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs. Dabei ist sie wohl nicht alltäglich im Strafrecht, jedoch sehr interessant. § 80a StGB Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zum Verbrechen der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. § 80a StGB stellt die erfolglose intellektuelle Vorbereitung eines Verbrechens der Aggression gemäß § 13 VStGB unter Strafe. Unter eine Aggression zählt u. A. einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung zu führen oder planen, welche(r) die Schwelle...

List und Gewalt: McDonalds als Falle genutzt

Der erpresserische Menschenraub, der im § 239a Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist, vereint sowohl Elemente der Erpressung als auch der Freiheitsberaubung. § 239a Abs. 1 StGB lautet wie folgt:  „Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung (§ 253) auszunutzen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Erpressung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.“ Mit dem erpresserischen Menschenraub hat sich auch der Bundesgerichtshof (6 StR 552/23) in...

Die Herausforderungen des Jugendstrafrechts: Die Rolle der schädlichen Neigungen

Beim Jugendstrafrecht handelt es sich um einen Teil des Strafrechts. Der sich mit der Behandlung von Straftaten befasst, die von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen werden. So normiert das Jugendgerichtsgesetz (JGG) andere Sanktionen als das Erwachsenenstrafrecht, bei denen vor allem die erzieherische Wirkung und nicht die Bestrafung im Vordergrund steht. Lediglich die Jugendstrafe, die im § 17 JGG geregelt ist, soll auch wirklich als Strafe dienen. Die Jugendstrafe meint gemäß § 17 Abs. 1 JGG den Freiheitsentzug in einer für ihren Vollzug vorhergesehenen Einrichtung. Verhängt wird die Jugendstrafe nach Abs. 2 wegen schädlicher Neigungen oder wegen der Schwere der Schuld.  Mit...

Tatort Autobahn: Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB

Ein auf die Stirnseite eines nachfolgenden Kraftfahrzeugs abgegebener Schuss kann den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB verwirklichen Mit dem folgenden Fall setzte sich der Bundesgerichtshof am 23. April 2024 (4 StR 87/24) auseinander:  Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, eine scharfe Schusswaffe bei sich geführt und der Ehefrau des ebenfalls anwesenden Geschädigten vor ihrem Wohnhaus gewaltsam einen Koffer mit über drei Kilogramm Goldschmuck entrissen zu haben. Anschließend flüchteten der Angeklagte und seine Mittäter mit einem Kraftfahrzeug vom Tatort. Der Geschädigte soll umgehend die Verfolgung mit einem PKW aufgenommen haben, um seinen Goldschmuck zurückzuerlangen....

Die Grenzen des Rücktritts: Versuchter Mord mit einem Hammer

Der Rücktritt, der im § 24 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist, bietet Tätern die Möglichkeit, von einer bereits begonnenen Straftat abzusehen und unter bestimmten Voraussetzungen einer Bestrafung zu entgehen. Dadurch soll das Verhalten des Täters positiv beeinflusst werden und ihm eine Chance gegeben werden, die mögliche Tat zu überdenken und sich umzuentscheiden. Es wird ein klarer Anreiz gesetzt, von einer kriminellen Handlung abzusehen. Nach § 24 Abs. 1 StGB gestaltet sich der Rücktritt wie folgt:  „Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet,...