Kategorie: Urteil- und Entscheidungsbesprechung

Wie das Gericht bei einer Erkrankung des Verteidigers reagieren muss

Auch Strafverteidiger können krank werden. Ungünstig ist eine Erkrankung der Verteidigung dann, wenn ein Hauptverhandlungstermin ansteht und es sich nicht um eine Pflichtverteidigung handelt. Denn während bei einer Pflichtverteidigung ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und die Abwesenheit des Verteidigers einen absoluten Revisionsgrund darstellt, kann das Gericht bei einer Wahlverteidigung grundsätzlich auch ohne einen Verteidiger verhandeln. Das Gericht muss zwar abwägen, ob das Interesse des Angeklagten an einer wirksamen Verteidigung eine Verlegung des Termins begründet. Kommt das Gericht jedoch zu dem Schluss, dass der zügigen Durchführung des Verfahrens Vorrang zukommt, kann man dagegen nur eingeschränkt vorgehen.

Die eingeschränkte Bindungswirkung des Deals im Strafprozess

Erst kürzlich musste der BGH mit Beschluss vom 8. November 2018 – 4 StR 268/18 ein Urteil des Landgerichts Essen aufheben, weil das Gericht den Angeklagten erst nach der Vereinbarung des Deals über dessen eingeschränkte Bindungswirkung informiert hatte. Das Gericht hätte den Angeklagten allerdings bereits bei der Unterbreitung eines Verständigungsvorschlags über die eingeschränkte Bindungswirkung informieren müssen.

Allein das Halten eines Handys am Steuer begründet keine Ordnungswidrigkeit

Wer am Steuer mit einem Handy oder einem anderen elektronischen Gerät erwischt wird, kann gemäß § 23 Abs. 1a StVO mit einer Geldbuße belegt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Gerät nicht nur gehalten, sondern auch tatsächlich benutzt wird. Dies hat kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Celle in seinem Beschluss vom 7. Februar 2019 – 3 Ss (OWi) 8/19 entschieden.

Unangemessenes Verhalten der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung als Beiordnungsgrund

In dem Verfahren wurden Fragen der Verteidigung immer wieder im lauten Ton von dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft unterbrochen und ohne Grund beanstandet. Sogar für das Gericht soll es schwierig gewesen sein, die Staatsanwaltschaft auf das ungebührliche Verhalten hinzuweisen. Dem Angeklagten wurde deshalb sein Wahlverteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Verlesung von Einlassungen früherer Mitangeklagter verstößt gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz

In der Regel ist es nicht möglich, dass Mitangeklagte in der Hauptverhandlung als Zeugen aussagen können. Denn Mitangeklagte sind Beschuldigte, denen ein Schweigerecht zusteht. Sie können – anders als Zeugen – nicht zu einer Aussage vor Gericht gezwungen werden. Zudem würde mit einer Vernehmung eines Mitangeklagten als Zeuge der Grundsatz umgangen werden, dass ein Angeklagter nicht Zeuge in einem gegen ihn geführten Strafverfahren sein kann.

Keine Bewährung trotz erstmalig verbüßter Strafhaft – Kammergericht rügt Landgericht Berlin

Von großer Bedeutung für die Strafaussetzung zur Bewährung ist auch, ob der Betroffene bereits Strafhaft verbüßt hat. Insbesondere bei Menschen, die sich erstmals in Strafhaft befinden und als sogenannte Erstverbüßer bezeichnet werden, ist eine Inhaftierung in der Regel besonders abschreckend und hat einen Warneffekt.

Wenn eine Hilfsschöffin der Hauptverhandlung wegen einer vermeintlich stattfindenden Dienstreise fernbleibt

mmer wieder erlebe ich, dass Zeugen und Zeuginnen nicht zur Hauptverhandlung erscheinen und ihnen vom Gericht ein Ordnungsgeld aufgebrummt wird. Dass dieses Schicksal auch Schöffen und Schöffinnen ereilen kann, die wahrheitswidrig Verhinderungsgründe für das Erscheinen in der Hauptverhandlung vorgeben, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Kammergerichts.