Kategorie: Diebstahl, § 242 StGB

Neues vom Bundesgerichtshof: Keine Aneignungsabsicht bei bloßer Mitnahme eines Smartphones zur Kontrolle des Partners

Zueignungsabsicht ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH gegeben, wenn sich der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die Substanz oder den Sachwert der fremden Sache einverleiben (Aneignung) und den Eigentümer dauerhaft von der Sachherrschaft ausschließen (Enteignung) will. An der Aneignung fehlt es, wenn die Sache nur zum Zwecke der Gebrauchsanmaßung weggenommen oder wenn sie lediglich zerstört, vernichtet, weggeworfen, beschädigt oder beiseite geschafft oder der Eigentümer durch den Sachentzug geärgert werden soll

Neues zum Ladendiebstahl: Sicherungsspinne als Schutzvorrichtung gegen Wegnahme bei einem besonders schweren Fall des Diebstahls

Ob eine Sicherungsspinne als Schutzvorrichtung in diesem Fall gewertet werden kann, war hier vom Bundesgerichtshof zu beantworten. Der Beschuldigte hatte in einem Kaufhaus zwei Tablets entwendet und wurde bei diesem Ladendiebstahl erwischt. Beim ersten Tablet schnitt er den Draht der Sicherungsspinne mit einem Messer durch, entfernte die Verpackung und ließ das Tablet von einem weiteren Beschuldigten einstecken. Beim zweiten Tablet ließ sich die Sicherungsspinne auch ohne Messer entfernen. Bei einer Sicherungsspinne handelt es sich um einen Elektrodraht, der ein Signal abgibt, sobald er durchtrennt wird oder wenn er die Verkaufsräume verlässt

Von wegen zu milde Strafen – Angeklagter kassiert sechs Monate Freiheitsstrafe für den Diebstahl von einem Paket Tabak im Wert von 18,50 €

Man hört ja immer wieder, dass die Gerichte angeblich zu lasch bestrafen würden. In Münster jedenfalls scheint das anders zu sein. Denn hier wurde der Angeklagte wegen Diebstahls von einem Paket Tabak im Wert von 18,50 € zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Über diese Strafhöhe staunt man in Berlin nicht schlecht. Aber auch dem Angeklagten schien diese Strafe deutlich zu hoch gewesen sein, sodass er gegen die amtsgerichtliche Verurteilung zunächst Berufung einlegte. Das Landgericht Münster hatte allerdings auch keine Bedenken gegen die Höhe der Strafe. Dem Angeklagten blieb somit nur der Weg zum Oberlandesgericht (OLG) Hamm, welches das...

Neues zum Wohnungseinbruchdiebstahl: Wohnmobile, die im Urlaub genutzt werden, sind Wohnungen im Sinne des § 244 StGB

Und schon wieder hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung veröffentlicht, die sich Examenskandidaten gut merken sollten. Denn Gegenstand der Entscheidung ist der beliebte Themenkomplex des Diebstahls, oder genauer gesagt des Wohnungseinbruchdiebstahls, anhand dessen sich allerlei Problemwissen prüfen lässt. Der BGH hat sich in seinem Beschluss vom 11. Oktober 2016 – 1 StR 462/16 mit der Frage beschäftigt, ob ein Wohnmobil, wenn es im Urlaub genutzt wird, eine Wohnung im Sinne des § 244 StGB darstellt und somit der erhöhten Straferwartung von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe unterliegt. Anlass war die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Würzburg, durch...