Warum ich gerne Schuldige verteidige

Alexandra Braun verteidigt lieber die Schuldigen. Unschuldige sind ihr ein Graus: So ein richtig ordentlich Schuldiger, der gerade beim 15. Bruch geschnappt wurde, ist mir viel lieber. Er weiß, wie es läuft. Klappe halten, auf Akte warten, das Beste hoffen. Mal lässt sich ein Vorwurf nicht beweisen und es gibt einen Freispruch, mal ist das Urteil zu hart, mal zu milde. Passt irgendwie und der Strafverteidiger wird schon gute Arbeit leisten und das Beste rausholen. Den ganzen – auch sonst lesenswerten – Artikel gibt es hier.

Festsetzung des Grenzwerts der nicht geringen Menge für einige Cannabinoide durch BGH

Laut Pressemitteilung vom 14.01.2015 hat der Bundesgerichtshof für einige synthetische Cannabinoide Grenzwerte der nicht geringen Menge festgesetzt. Die neuen Grenzwerte in tabellarischer Form: JWH-018 und CP 47,497-C8-Homologes: 2 g Wirkstoffmenge JWH-073 und CP 47,497: 6 g Wirkstoffmenge Zum Vergleich – natürliches Cannabis: 7,5 g Tetrahydrocannabinol (THC) Die Original-Entscheidung ist nach ihrer Veröffentlichung hier zu finden. Weitere Informationen zum Betäubungsmittelstrafrecht unter dem Link.

Demente Straftäter

In einem Beitrag für die der Fachzeitschrift JAMA Neurology haben Madeleine Liljegrenin et al. untersucht, ob es einen Zusammenhang zwischen Demenzerkrankungen und bestimmten Kriminalitätsformen gibt. Ein solcher Zusammenhang liegt nahe, da neurodegenerative Krankheiten zu einer Funktionsstörung neuronaler Strukturen führen können, die das Urteilsvermögen, das Sexuelverhalten, Gewalt und Selbstwahrnehmung steuern. Daher können diese Funktionsstörungen kriminelles Verhalten hervorrufen, das erstmals im Erwachsenenalter auftritt. Dazu haben sich Liljegrenin et al. die Krankenakten von 2397 Patienten des Memory and Aging Center der University of California, San Francisco zwischen 1999 und 2012 angesehen. Unter den Patienten waren 545 Fälle von Alzheimer (AD), 171 Fälle Frontotemporaler...

Zum Sterben nach draußen

Nach einer Meldung des Tagesspiegels ist in einem Berliner Pflegeheim der ehemalige Sicherungsverwahrte Klaus A. gestorben. Klaus A. saß wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes knapp 30 Jahre im Gefängnis, zuletzt waren es 18 Jahre in der JVA Tegel. Nachdem bekannt wurde, dass Klaus A. – bei 1,86 m – zuletzt nur noch 51 Kilogramm wog, hatten sich mehrere Politiker der Grünen für ihn eingesetzt. Dennoch hat er 10 Jahre Sicherungsverwahrung bis zum letzten Tag absitzen müssen, weil er aufgrund von Gutachten weiterhin als gefährlich galt.

Die qualifizierte Belehrung des zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen

Der Bundesgerichtshof (BGH) vertritt im Strafrecht auffallend oft eine andere Meinung als der Rest der Welt. Häufig stehen hinter diesen anderen Ansichten Praktikabilitätserwägungen, die von Stimmen der Literatur scharf kritisiert werden. Und nicht selten gibt es eine Fülle von guten Argumenten, die gegen die von der Rechtsprechung vertretene Ansicht sprechen. Trotzdem ändert der BGH seine Rechtsprechung in den seltensten Fällen. Von diesen werden wir vielleicht bald wieder so einen haben. Denn der zweite Senat des BGH hat Mitte des Jahres einen Anfragebeschluss an den großen Senat gestellt, in dem er sein Anliegen einer Rechtsprechungsänderung geäußert hat. Gegenstand dieser Anfrage ist...