Die Laterne im Rahmen der Nötigung beim Raub gem. § 249 StGB

Was machen Tatort-Kommissare nachts, wenn sie nicht schlafen wollen oder nicht schlafen können? In Berlin feiert Kommissarin Nina Rubin wilde Partys, in Köln läuft Kommissar Freddy Schenk (Dietmar Bär) lieber durch die dunklen Straßen und lässt sich von zwei Halbstarken mit seinen Handschellen an eine Laterne fesseln. Ernüchternd für den Einstieg in den Tatort vom 19. April 2015. Denn eigentlich wollte Kommissar Schenk einen der Jungen pflichtbewusst verhaften, als dieser gerade dabei war, das Geld aus einem Parkscheinautomaten herauszuholen. Wäre dies dessen einzige kriminelle Handlung geblieben, hätte er für diesen Diebstahl in besonders schwerem Fall gem. § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StGB „lediglich“ mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und zehn Jahren rechnen müssen. Jedoch entschloss er sich, gemeinsam mit seinem Kumpel, der überraschend aus dem Hintergrund hervortrat, dem Kommissar ein Messer an den Hals zu setzen und ihn zur Herausgabe der Handschellen zu zwingen. Mit diesen fesselten sie den Polizisten an besagte Laterne, den Schlüssel warfen sie in einen Mülleimer.

Nun könnte man denken, dass hier gar kein Raub gem. § 249 StGB vorliegt, weil die Jungs die entwendeten Handschellen bzw. den Schlüssel ja gar nicht behalten wollten, also ohne Zueignungsabsicht handelten. Sie bedrohten und fesselten den Kommissar ja schließlich, um mit dem Geld aus dem Parkscheinautomaten verschwinden zu können, nicht mit den Handschellen. Jedoch liegt ein Raub auch dann vor, wenn sich der Einsatz des Nötigungsmittels zwar nicht gegen den Gewahrsamsinhaber richtet, aber gegen eine andere Person, die nach Meinung des Täters den Gewahrsam an den Sachen wahren will. Und weil Schenk das Geld (der Stadt Köln) lieber im Automaten sähe, ist dies hier genau der Fall. Aufgrund des Einsatzes eines Messers liegt hier sogar ein Schwerer Raub im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB vor, der eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht. Vom objektiven Tatgeschehen könnte man noch an gleichzeitig mitverwirklichte Delikte denken, wie bspw. eine Bedrohung gem. § 241 StGB, Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. § 113 StGB. Eine ganze Reihe von Taten, die weit über einen Diebstahl hinausgehen. So wie es aussieht, brauchen die beiden jugendlichen oder heranwachsenden Täter einen guten Verteidiger, am besten sogar einen Fachanwalt für Strafrecht.

Nachdem Kommissar Schenk dann aus der Laternenhaft befreit worden war, konnte er sich seinem eigentlichen Fall widmen. In derselben Nacht wurde nämlich der Inhaber des Sax-Club namens Oliver Mohren tot aufgefunden. Letztendlich ging es dabei wieder mal um Geld. Olivers Vater hatte einst das geliehene Geld von seinem Freund Ralf Trimborn (Armin Rohde) verzockt. Seitdem steckte Trimborn in Geldnot und erwirtschaftete seinen Lebensunterhalt mit Inkasso-Aufträgen und Ähnlichem. Einmal hatte er dabei einen Türsteher erschlagen und war zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Im wahrsten Sinne des Wortes handelte es sich um einen Totschlag gem. § 212 StGB, wenngleich die Zeitungen die Tat damals als „Brutalen Mord betitelten.

Nun wurde Ralf Trimborn also nach einigen Jahren aus der Haft entlassen und machte dort weiter, wo er aufgehört hatte. Sein vorerst letzter Coup sollte der Überfall auf einen Geldtransporter werden. Doch die Kölner Kommissare hatten sich inzwischen an Trimborns Fersen geheftet und stellten den unermüdlichen Geldeintreiber auf frischer Tat. Nach einem Schuss ins Bein ging der Räuber zu Boden und ließ Kommissar Schenk näher kommen. Doch zu der inzwischen für längst überfällig erachteten Verhaftung kam es dann nicht mehr wirklich, denn Trimborn ergriff den Revolver eines neben ihm liegenden Geldtransport-Wachmanns und schoss damit aus unmittelbarer Nähe auf Schenk, bevor ihn selbst wiederum eine Polizei-Kugel traf. Glücklicherweise trug der Polizist eine schusssichere Weste und überlebte den Angriff.

Alles in allem war das sicherlich kein schöner Tag für den Kölner Kommissar. Man kann nur hoffen, dass die Einsätze wieder besser werden.

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