Kategorie: Besonderer Teil StGB

Verletzung der Unterhaltspflicht – keine Anrechnung von Einkünften, die durch Straftaten gegen das Eigentum oder das Vermögen eines anderen erlangt wurden

Wer denkt, die Verletzung einer Unterhaltspflicht sei lediglich ein Kavaliersdelikt, hat das Strafgesetzbuch (StGB) nicht aufmerksam gelesen. Denn in § 170 Abs. 1 StGB wird die Verletzung der Unterhaltspflicht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Den Tatbestand erfüllt, wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre. Ob eine bestehende Unterhaltspflicht verletzt wird, bestimmt sich nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Dieses Merkmal ist zwar in § 170 Abs. 1 StGB nicht ausdrücklich erwähnt, nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich aber um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal....

Schlagen mit gestohlenem Tiefkühlfisch ist Verbrechen

In Münster hat ein Ladendieb Tiefkühlfisch gestohlen. Zunächst hatte er den Fisch in seinen Rucksack gesteckt und dann an der Kasse nur eine Flasche Saft bezahlt. Bereits durch das Einstecken in den Rucksack war der Ladendiebstahl vollendet. Als der Mann vom Ladendetektiv angesprochen wurde, schlug er diesen mit dem Rucksack, in dem sich der Tiefkühlfisch befand. Dabei wurden der Ladendetektiv und noch ein weiterer Mitarbeiter verletzt. Indem der Ladendieb seine Beute mit Gewalt verteidigte, hat er ein Verbrechen begangen, nämlich einen räuberischen Diebstahl gem. § 252 StGB. Dieser unterscheidet sich vom „normalen“ Diebstahl dahingehend, dass jemand „bei einem Diebstahl auf...

NEU! Jetzt noch mehr für Schwarzfahrer!

Ab dem 01. Juli 2015 gilt bundesweit: Schwarzfahrer zahlen 60 €. In Berlin ist diese Umstellung von 40 € auf 60 € pünktlich in Kraft getreten. In München hat sie sich etwas verzögert, wie kürzlich auf diesem Bild gut zu sehen war. Auch in Hamburg kommt die Umstellung mit leichter Verspätung, nämlich ab dem 01. August 2015. Jedoch wird hier mittlerweile ausdrücklich auf das erhöhte Beförderungsentgelt für Schwarzfahrer hingewiesen – und zwar so, als sei es eine lang ersehnte Neuheit: Doch nicht nur die 60 € der Verkehrsbetriebe kommen auf den Schwarzfahrer zu, sondern gegebenenfalls auch ein Strafverfahren. Denn Schwarzfahren...

„Bei Schwarzfahrern sehen wir rot!“

Auch in München ist Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt. Damit das auch wirklich jeder gut versteht, hat man in den Zügen sogar mehrsprachige Hinweisschilder angebracht: Sehr gelungen ist allerdings bereits die deutschsprachige Version der mahnenden Tafel: „Wenn Sie die Verkehrsmittel im MVV ohne gültigen Fahrausweis benutzen, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40 € fällig. Egal, ob Sie keine Fahrkarte besitzen oder einfach nicht gestempelt haben. Welche Gründe Sie auch vorbringen: Glauben Sie uns, es gibt keine Ausrede, die wir noch nicht gehört haben. Wir kennen sie alle und keine zieht. Zusätzlich zu den in § 7 genannten 40 € behalten wir es uns vor, Ihr Schwarzfahren...

Rücktritt vom Versuch bei mehreren Tatbeteiligten – Sprengung eines Geldautomaten

In den letzten Jahren wurde es zunehmend beliebter, Geld- oder auch Fahrkartenautomaten zu sprengen, um so an den Inhalt der Automaten zu kommen: das ganz große Geld. Erst kürzlich hatte das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg über einen solchen Fall zu entscheiden. Aufhänger war allerdings nicht der einschlägige Tatbestand des § 308 StGB, sondern pures Strafrecht des Allgemeinen Teils, nämlich der Rücktritt vom Versuch bei mehreren Tatbeteiligten. Der Angeklagte und sein gesondert verfolgter Kompagnon hatten den Plan gefasst, einen Geldautomaten zu sprengen und sich das erbeutete Geld hälftig zu teilen. Nachdem der Kompagnon das Sprenggerät gebaut hatte, machten sich die beiden auf...

Das Merkmal der hilflosen Lage bei der Aussetzung gem. § 221 StGB

Die Aussetzung ist ein von Studierenden oft vernachlässigter Tatbestand. Bekommt man jedoch einen Sachverhalt, bei dem sich eine Strafbarkeit wegen Unterlassens und/oder unterlassener Hilfeleistung aufdrängt, so sollte auch der Tatbestand der Aussetzung nicht aus den Augen verloren werden. Damit die Prüfung des § 221 StGB gelingt, stellen wir heute das Merkmal der hilflosen Lage vor. Zur Erinnerung hier der Wortlaut § 221 Abs. 1 StGB: Wer einen Menschen Nr. 1 in eine hilflose Lage versetzt oder Nr. 2 in einer hilflosen Lage im Stich lässt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist, und ihn...

Wer A sagt, muss auch B sagen – die Holzlatte als gefährliches Werkzeug

Es kommt immer wieder vor, dass sich der Bundesgerichtshof (BGH) nicht nur zu komplexen, sondern auch zu einfachen Rechtsfragen äußern muss, die wohl auch Studenten in den ersten Semestern ohne große Probleme beantworten könnten. Zu solchen Revisionsentscheidungen kommt es, wenn das erstinstanzliche Gericht den Sachverhalt nicht sauber prüft und dabei Tatbestände einfach vergisst. So auch wieder in einem aktuellen Urteil, in dem es unter anderem um den Begriff des gefährlichen Werkzeugs ging. Dem Urteil lag folgendes Geschehen zugrunde: Die Angeklagten verabredeten sich dazu, gemeinsam in die Wohnung des Geschädigten einzudringen und aus dieser Betäubungsmittel und Geld zu entwenden. Sie führten...