Strafverteidigerhandeln als Strafmilderungsgrund?
Es kommt relativ selten vor, dass ich als Verteidiger über eine Urteilsbegründung überrascht werde. Anders in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin. Mein Mandant wurde angeklagt, gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen zu haben. Er wurde in der Nähe eines vermeintlichen Einbruchdiebstahls mit einem Empfänger angetroffen, welcher in der Lage war, den Polizeifunk abzuhören. In der Ermittlungsakte befand sich kein Hinweis, dass tatsächlich der Polizeifunk abgehört wurde. Vielmehr ergab sich aus der Ermittlungsakte lediglich, dass mein Mandant ein betriebsbereites Gerät mit sich geführt habe. Als ich darauf hinwies, dass das Mitsichführen nicht strafbar sei, teilten die Polizeibeamten überraschender Weise mit,...

