Der neue Lichtblick
Wer mal wieder den Lichtblick lesen möchte, die neue lesenswerte Ausgabe ist da: Lichtblick Rechtsanwalt Dietrich aus Berlin
das Weblog der Strafrechtskanzlei Dietrich - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Berlin
Wer mal wieder den Lichtblick lesen möchte, die neue lesenswerte Ausgabe ist da: Lichtblick Rechtsanwalt Dietrich aus Berlin
Dieses Merkblatt wäre ja lustig, wenn nicht zum Ausdruck gebracht werden würde, dass man in der JVA Tegel nicht mehr in der Lage ist, Rechtsanwälte abzufertigen. Dies dann mit dem Interesse eines Inhaftierten zu begründen … Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt für Strafrecht Berlin
Der Diebstahl gemäß § 242 StGB zählt zu den am häufigsten begangenen Delikten. Der absolute Klassiker ist der Diebstahl im Selbstbedienungsladen, der sogenannte Ladendiebstahl. Hin und wieder werden aber auch sonderbare Objekte gestohlen – beispielsweise Bienen. Aktuell wird über einen gleichermaßen kuriosen Diebstahl berichtet. Im Havelland (Brandenburg) soll ein Sohn seiner Mutter gleich einen ganzen Wald gestohlen haben. Die Rede ist von 2000 Bäumen, die gefällt und anschließend abtransportiert wurden. Im Ergebnis wird diese Aktion für den Sohn aber zumindest keine schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen haben. Denn einerseits wäre zu klären, ob überhaupt alle Tatbestandsvoraussetzungen eines Diebstahls erfüllt wären, insbesondere die subjektiven Tatbestandselemente gegeben...
Nicht nur Juristen sind dafür bekannt, ständig Abk. zu verwenden. Auch Bodybuilder sind es leid, regelmäßig die vollen Namen ihrer Mittelchen aufzuschreiben, die sie sich bestellen, damit der Körper die Anreize des Gewichtestemmens noch effektiver in Muskelmasse übersetzt. Mit bekanntlich erheblichen Nebenwirkungen. Eine Liste beliebter Abkürzungen hat kürzlich das LKA zusammengestellt. Für alle interessierten Nachwuchspharmakologen unter den Bloglesern stellen wir sie hier zur Verfügung. Möge sie nützen.
Nicht nur in Roben können Juristen elegant aussehen. Das beweist der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas. Das Männermagazin GQ hat ihn zum bestangezogenen Mann 2016 gekürt. Darüber berichtet der Legal Tribune Online. Offensichtlich fällt der Minister mit seinem modernen Kleidungsstil unter den klassischen Anzugträgern besonders positiv auf. Ein Reformer der Politikermode? Zumindest räumt der Justizminister höchstpersönlich mit dem Klischee auf, Juristen sähen alle gleich aus. Eigentlich kaum verwunderlich, denn Heiko Maas war kürzlich bereits mit anderen Reformprojekten im Gespräch, sei es mit der Reform der Tötungsdelikte oder der Reform der Strafprozessordnung, derer er sich angenommen hat. Bleibt...
Dass Cannabisprodukte regelmäßig angezündet und anschließend durch Rauchen konsumiert werden, ist bekannt. Kaum hat das neue Jahr begonnen, gelang einem Mieter aus Berlin-Weißensee bereits eine Neuinterpretation dieser Methode. Er setzte nach einem Bericht des Tagesspiegels in der vergangenen Nacht gleich die ganze Cannabisplantage in Brand – wenn auch offenbar unfreiwillig. Als die Feuerwehr in der Nacht die Wohnung aufbrach, muss sich den Einsatzkräften ein ganz besonderer Zustand dargeboten haben. Denn die Rede ist von 160 Cannabispflanzen samt Zubehör sowie bereits getrocknetem Marihuana. So sonderbar dieser Vorfall erscheinen mag, führt er nun zu Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das BtMG sowie wegen fahrlässiger...
An der Richtigkeit des einen oder anderen Strafurteils kann man freilich zweifeln. Deshalb sieht die Strafprozessordnung die Möglichkeit vor, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Dazu zählen die Berufung und die Revision. Die Berufung führt im Ergebnis zu einer vollständigen Überprüfung des Urteils, die Revision nur zu einer Überprüfung auf Rechtsfehler. Weil aber von einem Angeklagten ohne juristische Fachkenntnisse nicht erwartet werden kann, dass er mit den Unterschieden von Berufung und Revision vertraut ist, besagt § 300 StPO klar und deutlich: „Ein Irrtum in der Bezeichnung des zulässigen Rechtsmittels ist unschädlich.“ Die Nichtbezeichnung des Rechtsmittels wurde nun aber einer Anwältin zum mehr oder...