Wann ist ein Verzicht auf Rechtsmittel unwirksam?
(Eine Darstellung der Entscheidung des BGH vom 24.2.2014 – 1 StR 40/14) Manchmal sollte man sich nicht zu vorschnell für oder gegen etwas entscheiden. Vor allem wenn es um die Frage geht, ob man gegen ein ergangenes Urteil Rechtsmittel einlegt oder nicht. Grundsätzlich kommen dabei entweder die Berufung oder die Revision in Betracht, um das Urteil anzufechten. Erklärt man sich erst einmal dazu bereit, auf Rechtsmittel zu verzichten, so ist diese Entscheidung nahezu nicht mehr zu beseitigen. Hätte der Angeklagte, um dessen Fall es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 24.2.2014 – 1 StR 40/14 ging, dies vorher gewusst,...