Verschlagwortet: Ladendiebstahl
Der Ladendiebstahl ist ein Massenphänomen, welches nicht nur in der Praxis sondern auch in Klausuren immer wieder vorkommt. Oft muss entschieden werden, ob es sich bereits um einen vollendeten Diebstahl oder lediglich um einen versuchten Diebstahl gemäß § 242 StGB handelt. Dies ist davon abhängig, ob bereits eine vollendete Wegnahme vorliegt. Die Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen, Gewahrsams an der Sache. Gewahrsam ist die mit Herrschaftswillen begründete tatsächliche Sachherrschaft, die in ihrem Umfang von der Verkehrsanschauung bestimmt wird. Häufig ist jedoch unklar, wann eine solche Wegnahme bei einem Ladendiebstahl gegeben ist. Auch der...
Vor diesem Hintergrund erscheint es möglicherweise auf den ersten Blick verwunderlich, wenn das Kammergericht es „nur“ als versuchten Diebstahl bewertet, wenn man mehrere Flaschen Parfüm festhält, diese in Zueignungsabsicht sichtbar durch die Geschäftsräume trägt und beim Verlassen des Geschäfts ein Alarmsignal auslöst
Ob eine Sicherungsspinne als Schutzvorrichtung in diesem Fall gewertet werden kann, war hier vom Bundesgerichtshof zu beantworten. Der Beschuldigte hatte in einem Kaufhaus zwei Tablets entwendet und wurde bei diesem Ladendiebstahl erwischt. Beim ersten Tablet schnitt er den Draht der Sicherungsspinne mit einem Messer durch, entfernte die Verpackung und ließ das Tablet von einem weiteren Beschuldigten einstecken. Beim zweiten Tablet ließ sich die Sicherungsspinne auch ohne Messer entfernen. Bei einer Sicherungsspinne handelt es sich um einen Elektrodraht, der ein Signal abgibt, sobald er durchtrennt wird oder wenn er die Verkaufsräume verlässt
Man stelle sich einmal folgende Situation vor: Beim Einkaufen steckt man geistesabwesend und versehentlich einen Artikel ein, wobei einen das Personal erwischt. Bei der anschließenden Durchsuchung stellt sich heraus, dass man noch einen Seitenschneider mit sich trägt. Und nun der Schock – der Vorwurf des Diebstahls mit Waffen. Bei dem Seitenschneider soll es sich um ein „gefährliches Werkzeug“ gehandelt haben. Ob der Vorwurf zutreffend ist, kommt auf die konkrete Beschaffenheit des Seitenschneiders an. Die Rechtsprechung hat sich Ende letzten Jahres abermals damit beschäftigt, welche Voraussetzungen zur Annahme des Beisichführens eines gefährlichen Werkzeugs im Rahmen des schweren Raubes vorliegen müssen. In...
Man hört ja immer wieder, dass die Gerichte angeblich zu lasch bestrafen würden. In Münster jedenfalls scheint das anders zu sein. Denn hier wurde der Angeklagte wegen Diebstahls von einem Paket Tabak im Wert von 18,50 € zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Über diese Strafhöhe staunt man in Berlin nicht schlecht. Aber auch dem Angeklagten schien diese Strafe deutlich zu hoch gewesen sein, sodass er gegen die amtsgerichtliche Verurteilung zunächst Berufung einlegte. Das Landgericht Münster hatte allerdings auch keine Bedenken gegen die Höhe der Strafe. Dem Angeklagten blieb somit nur der Weg zum Oberlandesgericht (OLG) Hamm, welches das...
Die Zahl der Ladendiebstähle in Berlin hat wieder zugenommen. Das Hauptstadtportal berichtet, dass laut polizeilicher Kriminalstatistik bereits seit letztem Jahr ein Anstieg der Fallzahlen im Bereich des Diebstahls zu beobachten sei. Viele Einzelhändler berichten von organisierten Banden, die vermehrt geplante Diebstahlsaktionen durchführen und dabei pro Aktion durchschnittlich Waren im Wert von 1.500 € bis 2.000 € entwenden würden. Dabei ist zu bedenken: Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. In besonders schweren Fällen ist sogar eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren möglich. Man spricht dann von einem...
In Münster hat ein Ladendieb Tiefkühlfisch gestohlen. Zunächst hatte er den Fisch in seinen Rucksack gesteckt und dann an der Kasse nur eine Flasche Saft bezahlt. Bereits durch das Einstecken in den Rucksack war der Ladendiebstahl vollendet. Als der Mann vom Ladendetektiv angesprochen wurde, schlug er diesen mit dem Rucksack, in dem sich der Tiefkühlfisch befand. Dabei wurden der Ladendetektiv und noch ein weiterer Mitarbeiter verletzt. Indem der Ladendieb seine Beute mit Gewalt verteidigte, hat er ein Verbrechen begangen, nämlich einen räuberischen Diebstahl gem. § 252 StGB. Dieser unterscheidet sich vom „normalen“ Diebstahl dahingehend, dass jemand „bei einem Diebstahl auf...