Verschlagwortet: Ladendiebstahl

Ladendiebstahl mit Messerangriff – Freiwilliger Rücktritt

Der Versuch und der Rücktritt sind zwei Themen, die einem immer mal wieder in einer Strafrechtsklausur begegnen können und regelmäßig Probleme mit sich bringen. Wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt, wird nach § 24 Abs. 1 S. 1 StGB nicht wegen Versuchs bestraft. Ein fehlgeschlagener Versuch liegt dahingegen nach Auffassung des Bundesgerichtshofes dann vor, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann, ohne dass eine ganz neue Handlung- und Kausalkette in Gang gesetzt werden muss, und der Täter dies erkennt, oder wenn er...

Aus Eins wird Zwei – der verdoppelte Angeklagte

Mein Mandant wurde mal wieder, da er keinen festen Wohnsitz hat, nach der Anklage bzgl. eines gewerbsmäßigen Diebstahls in Untersuchungshaft genommen. In der heutigen Verhandlung ging es neben der Strafe auch darum, ob unser Mandant im Anschluss an die Verhandlung aus der Haft entlassen werden könnte. Wie üblich wurde mein Mandant aus der Haft vorgeführt. Normalerweise bringen die Justizwachtmeister neben dem Inhaftierten einen Stapel Haftunterlagen mit. Dieses Mal gab es zwar nur einen Inhaftierten (mein Mandant), aber zwei Stapel Haftunterlagen von zwei ähnlich klingenden Personen. Natürlich gab es auch für die zweite Person einen Haftbefehl und somit war die Verwirrung...

Wann liegt bei einem Ladendiebstahl eine vollendete Wegnahme vor?

Der Ladendiebstahl ist ein Massenphänomen, welches nicht nur in der Praxis sondern auch in Klausuren immer wieder vorkommt. Oft muss entschieden werden, ob es sich bereits um einen vollendeten Diebstahl oder lediglich um einen versuchten Diebstahl gemäß § 242 StGB handelt. Dies ist davon abhängig, ob bereits eine vollendete Wegnahme vorliegt. Die Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen, Gewahrsams an der Sache. Gewahrsam ist die mit Herrschaftswillen begründete tatsächliche Sachherrschaft, die in ihrem Umfang von der Verkehrsanschauung bestimmt wird. Häufig ist jedoch unklar, wann eine solche Wegnahme bei einem Ladendiebstahl gegeben ist. Auch der...

Kein vollendeter Diebstahl, wenn man Waren aus Geschäftsräumen sichtbar wegträgt

Vor diesem Hintergrund erscheint es möglicherweise auf den ersten Blick verwunderlich, wenn das Kammergericht es „nur“ als versuchten Diebstahl bewertet, wenn man mehrere Flaschen Parfüm festhält, diese in Zueignungsabsicht sichtbar durch die Geschäftsräume trägt und beim Verlassen des Geschäfts ein Alarmsignal auslöst

Neues zum Ladendiebstahl: Sicherungsspinne als Schutzvorrichtung gegen Wegnahme bei einem besonders schweren Fall des Diebstahls

Ob eine Sicherungsspinne als Schutzvorrichtung in diesem Fall gewertet werden kann, war hier vom Bundesgerichtshof zu beantworten. Der Beschuldigte hatte in einem Kaufhaus zwei Tablets entwendet und wurde bei diesem Ladendiebstahl erwischt. Beim ersten Tablet schnitt er den Draht der Sicherungsspinne mit einem Messer durch, entfernte die Verpackung und ließ das Tablet von einem weiteren Beschuldigten einstecken. Beim zweiten Tablet ließ sich die Sicherungsspinne auch ohne Messer entfernen. Bei einer Sicherungsspinne handelt es sich um einen Elektrodraht, der ein Signal abgibt, sobald er durchtrennt wird oder wenn er die Verkaufsräume verlässt

Diebstahl mit Waffen durch das Mitsichführen eines Seitenschneiders?

Man stelle sich einmal folgende Situation vor: Beim Einkaufen steckt man geistesabwesend und versehentlich einen Artikel ein, wobei einen das Personal erwischt. Bei der anschließenden Durchsuchung stellt sich heraus, dass man noch einen Seitenschneider mit sich trägt. Und nun der Schock – der Vorwurf des Diebstahls mit Waffen. Bei dem Seitenschneider soll es sich um ein „gefährliches Werkzeug“ gehandelt haben. Ob der Vorwurf zutreffend ist, kommt auf die konkrete Beschaffenheit des Seitenschneiders an. Die Rechtsprechung hat sich Ende letzten Jahres abermals damit beschäftigt, welche Voraussetzungen zur Annahme des Beisichführens eines gefährlichen Werkzeugs im Rahmen des schweren Raubes vorliegen müssen. In...

Von wegen zu milde Strafen – Angeklagter kassiert sechs Monate Freiheitsstrafe für den Diebstahl von einem Paket Tabak im Wert von 18,50 €

Man hört ja immer wieder, dass die Gerichte angeblich zu lasch bestrafen würden. In Münster jedenfalls scheint das anders zu sein. Denn hier wurde der Angeklagte wegen Diebstahls von einem Paket Tabak im Wert von 18,50 € zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Über diese Strafhöhe staunt man in Berlin nicht schlecht. Aber auch dem Angeklagten schien diese Strafe deutlich zu hoch gewesen sein, sodass er gegen die amtsgerichtliche Verurteilung zunächst Berufung einlegte. Das Landgericht Münster hatte allerdings auch keine Bedenken gegen die Höhe der Strafe. Dem Angeklagten blieb somit nur der Weg zum Oberlandesgericht (OLG) Hamm, welches das...