Der Begriff des hinreichenden Tatverdachts

Der hinreichende Tatverdacht ist Grundvoraussetzung für die Erhebung der öffentlichen Klage nach §§ 170 Abs. 1 StPO und somit einer der wichtigsten Begriffe im Strafprozessrecht. Da das Prozessrecht sowohl für die Praxis als auch im Referendariat von immenser Wichtigkeit ist, sollen im Rahmen der wöchentlichen Wiederholung nicht nur Aspekte des materiellen Strafrechts, sondern auch Begriffe des Prozessrechts erläutert werden. In § 170 Abs. 1 StPO heißt es: Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht. Bei den Regelungen über das gerichtliche Zwischenverfahren findet der hinreichende...