Verschlagwortet: Verfahrenseinstellung

Auch nach einer Teileinstellung muss dem Angeklagten das letzte Wort gewährt werden

Die Gewährung des letzten Wortes kann für den Angeklagten von großer Bedeutung sein. Denn hier erhält er unmittelbar vor der Entscheidung des Gerichts noch einmal die Möglichkeit, auf das Ergebnis des Urteils einzuwirken. Wird dem Angeklagten das letzte Wort nicht gewährt, so muss das Urteil im Wege der Revision in aller Regel aufgehoben werden. Obwohl die Pflicht zur Gewährung des letzten Wortes jedem Gericht bekannt ist, werden hier immer wieder Fehler gemacht, wie auch eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 11. Mai 2017 – 1 StR 35/17 zeigt. In dem vom BGH zu entscheidenden Fall musste sich der Angeklagte...