Der Klassiker in 64. Auflage – Fischer Strafgesetzbuch 2017 erschienen
Die Marketing-Experten des Beck-Verlags hatten eines Tages die Idee, die beigen sog. Kurzkommentare (der Reihentitel leitet bekanntlich fehl, der Fischer hat bspw. 2.723 Seiten) mit einer leuchtend roten Bauchbinde zu verkaufen, auf der die wichtigsten eingepflegten Gesetzesänderungen notiert sind, damit dem Inhaber der Vor(vor)auflage klar werde, dass sich das angepriesene Werk deutlich von dem unterscheidet, das er bereits sein Eigen nennt. Packt man aber den Kommentar aus und entsorgt die Bauchbinde, verhindern häufig nur die Jahreszahl und die Auflagennummer, dass der Grund für den Erwerb der Neuauflage nicht allzu rasch in Vergessenheit gerät. In Bereichen, in denen der Gesetzgeber nicht...