eingezogener Rechtspfleger

Jeder Rechtsanwalt kennt die Tücken im Kostenfestsetzungsverfahren. Man freut sich, dass der Fall abgeschlossen ist, und dann trifft man völlig unerwartet auf Rechtspfleger, denen jedes Gefühl der Verhältnismäßigkeit abhanden gekommen zu sein scheint. Anfang Januar 2010 liefen bei mir mehrere Verfahren, in welchen ich mich mit unterschiedlichen Rechtspflegern über Dinge streiten musste, die mir nicht nachvollziehbar sind. Als dann in einem weiteren Verfahren mir eine offensichtlich begründete Verfahrensgebühr gem. 4142 VVRVG durch einen Rechtspfleger verwehrt wurde, platzte mir ein wenig der Kragen. Nach 4142 gibt es eine 1,0 Gebühr, wenn der Rechtsanwalt im Rahmen der Einziehung tätig geworden ist. Der...

Hinweise zum Quiz

Wer noch am Quiz (Frage 2/3) teilnehmen möchte: Hinweise zur Lösung findet man hier, hier und evtl. auch hier. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass, wer gewinnen will, für den Beckshop-Newsletter angemeldet sein muss. Teilnehmen kann man noch bis heute abend. Konstantin Stern

Strafrechtsreport: Ordner hin oder her

Nach § 22 Versammlungsgesetz (VersG) macht sich strafbar, wer einem Ordner einer Versammlung bei der rechtmäßigen Ausübung seiner Befugnisse Widerstand leistet. Wann eine Ordnereigenschaft vorliegt, hatte das Oberlandesgericht Dresden in dem Verfahren 2 Ss 542/09 zu entscheiden. Das Oberlandesgericht legt seiner Entscheidung eine formale Bewertung zu Grunde. Auf die Norm kann sich nur der Ordner berufen, der in Übereinstimmung mit dem Versammlungsgesetz seine Befugnisse ausübt. Hierzu zählt insbesondere, dass der Ordner gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 VersG eine weiße Armbinde mit der Aufschrift Ordner tragen muss. Liegt diese nicht vor, unterfällt der Ordner mangels rechtmäßiger Ausübung der Befugnisse...

Mitquizzen mit Halbwissen Runde 3 2/3 – Wagner Strafvollstreckung gewinnen!

Ich nehme die Aufforderung, endlich das Quiz fortzuführen, gerne auf und stelle heute die zweite Frage der dritten Runde Mitquizzen mit Halbwissen. Ich denke, diesmal ist es auch etwas für die zahlreichen Jura-Laien, die in den letzten Wochen fleißig strafrechtsblogger gelesen und kommentiert haben. Bei „Wer wird Millionär“ konnte man mit der richtigen Beantwortung dieser Frage übrigens 500.000 € gewinnen. Bei uns gibt es das Lehrbuch „Strafvollstreckung von Alois Wagner, 2. Auflage 2009. Welcher Tatbestand ist in Deutschland prinzipiell straffrei? A: Steuerhinterziehung B: Gefängnisausbruch C: Fahrerflucht D: üble Nachrede Die richtige Lösung per Mail an: stern[at]strafrechtsblogger.de. Konstantin Stern