Virtobots – „Autopsie“ am Computer

Die Zeiten, in denen im Rahmen der gerichtsmedizinischen Untersuchung die Klärung der Todesursache in dunklen Kellern stattfand, sind wohl vorbei. Nach einem Bericht von focus-online finden im rechtsmedizinischen Institut in Bern (Schweiz) nur noch selten gerichtsmedizinische Untersuchungen mittels Skalpell statt. Vielmehr wird auf einen Industrieroboter zurückgegriffen, welcher den Toten umfassend scannt. Wer nun glaubt, dass sowas nur in der Schweiz möglich sei, täuscht sich. Nach einem Bericht von Deutschlandradio finden solche Obduktionen auch im Stuttgarter Robert Bosch Krankenhaus statt. Für den Toten hat diese Methode den Vorteil, dass er nicht vollständig aufgeschnitten wird. Bei einer herkömmlichen Untersuchung wird zunächst das...

Miss Knast in Mexiko

Man sollte mal überlegen, ob dies auch in Deutschland eingeführt werden kann. Nach einem Bericht von web.de gab es in Mexiko eine Miss Knast Wahl. Die schönsten weiblichen Gefangenen sollen sich zur Wahl gestellt haben. Selbstverständlich müsste es dann aber auch eine vergleichbare Wahl für die Männer geben. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

Abwesenheit des Angeklagten

Ein Gastbeitrag von Alexander Barthel Der Europäische Gerichthof für Menschrechte (EGMR) hat in einem Urteil vom 22 September 2009 seine ständige Rechtsprechung zum fairen Verfahren und dem Grundsatz einer effektiven Verteidigung des Angeklagten im Strafverfahren erneut bestätigt (Dr. Wolfram Karl, LLM, Internationaler Kommentar zur Europäischen Menschenrechtskonvention, Art. 6 Rn 385). Im vorliegenden Fall war eine Berufung von einem finnischen Gericht verworfen worden, weil der Angeklagte schuldhaft zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen war, obwohl sein Rechtsanwalt verteidigungsbereit anwesend war. Der EGMR sah in der Verwerfung der Berufung alleine auf Grund der fehlenden Anwesenheit des Angeklagten eine Verletzung des Art. 6 Abs....

Mitquizzen mit Halbwissen Runde 3 – 3/3 und Strafverteidiger-Russisch: Die Verwirklichungsstufen der Tat – ступени осуществления преступления

Die Verwirklichungsstufen der Tat heißen auf Russisch ступени осуществления преступления. Die Tat wird sonst in der Regel mit деяние übersetzt, was im Russischen offenbar ein eher unübliches Wort für (Straf)tat ist, aber die deutsche Allgegenwärtigkeit dieses Begriffes zum Ausdruck bringen soll. (уголовное) преступление ist nämlich nach der deutschen Doktrin das Verbrechen (im Gegensatz zum Vergehen). Die Stadien bzw. Stufen der Tat (Sg. ступень) werden übersetzt mit: приговотление – Vorbereitung покушение – Versuch исполнение – Vollendung окончание – Beendigung Nun zur 3. Quizfrage in der dritten Runde Mitquizzen mit Halbwissen: Die Vorbereitung einer Straftat ist in Deutschland grundsätzlich straflos. Allerdings gibt...