Dealen im Görlitzer Park nur hinter rosaroten Linien

Der Görlitzer Park, den seine Nutzer liebevoll „Görli“ nennen, steht wieder einmal im Fokus der Berliner Berichterstattung. Anlass ist der Vorschlag des Parkmanagers, künftig Stehplätze für Dealer mit rosaroten Linien zu kennzeichnen. Damit soll die Aktivität der Dealer räumlich begrenzt werden.

Dass der Vorschlag in vielerlei Hinsicht kritikwürdig ist, hat die bisherige mediale Debatte deutlich gemacht. Zu kurz kam dabei aber, dass der Vorschlag auch einen klaren Verstoß gegen die Beschuldigtenrechte darstellt. Denn es gilt im Strafrecht der nemo-tenetur-Grundsatz, nach dem niemand verpflichtet ist, sich selbst anzuklagen oder gegen sich selbst Zeugnis abzulegen.

Für den Beschuldigten heißt dies, dass er nicht aktiv an seiner Überführung mitwirken muss. Er darf selbst darüber befinden, ob er an der Aufklärung des Sachverhaltes, in welcher Art und Weise auch immer, mitwirkt.

Müssten sich nun alle Drogendealer im Görlitzer Park hinter eine extra für sie vorgesehene Linie begeben, müssten sie damit gleichsam aktiv zum Ausdruck bringen, sich wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar zu machen. Denn selbst wenn es für Bürger und Bürgerinnen so scheint, als wäre der Görli ein rechtsfreier Raum, so verstößt doch auch jedes Drogengeschäft im Görli gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Positiv wäre der Vorschlag wohl nur für die Polizei. Denn diese müsste nur noch zu der rosaroten Linie fahren und könnte dort alle Verdächtigen abholen. Straffreiheit wird ihnen der Parkmanager wohl nicht versprechen können.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Strafverteidiger aus Berlin-Kreuzberg

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4 Antworten

  1. Super!

    Und um den Rettungsdienst in Berlin zeitlich besser koordinieren zu können schlage ich vor, dass man Kneipenschlägereien am Wochenende jetzt bitte mindestens eine halbe Stunde vorher telefonisch und unter Benennung eines „Schlägereiverantwortlichen“ anmelden sollte.

    Auch könnte man für Tankstellenraube nur bestimmte Tankstellen freigeben, was zum Vorteil hätte, dass unbeteiligte Personen sich von diesen fernhalten könnten und die Sicherungsmaßnahmen entsprechend bedarfsorientiert angepasst werden könnten.

    Wer die Ironie bis hier noch nicht verstanden hat – hier im Klartext:
    Es ist mir unbegreiflich, wie der Parkmanager solch einen Unsinn in die Welt setzen kann!

  2. Alfred Leobold sagt:

    Auf Bahnhöfen stehen Süchtige bei der Ausübung ihrer Sucht hinter gelben Linien, da ist der Vorschlag doch auch irgendwie konsequent.

    Wenn man jetzt noch dafür sorgt, daß Gelbumlinierte Bereiche und rosarot linierte Bereiche direkt aneinandergrenzen, ist das eine WinWin-Situation.

  1. 9. Mai 2019

    […] Dealen im Görlitzer Park nur hinter rosaroten Linien… Vorschlag des Parkmanagers, künftig Stehplätze für Dealer mit rosaroten Linien zu kennzeichnen.Quelle: strafrechtsblogger > RA Steffen Dietrich, Berlin […]

  2. 12. Mai 2019

    […] Dealen im Görlitzer Park nur hinter rosaroten Linien, […]

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