Wann wird eine Körperverletzung „mittels“ einer Waffe oder eines Werkzeuges begangen?

Eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB kommt unter anderem dann in Betracht, wenn die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges, eines hinterlistigen Überfalls oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen wird. Was man unter diesen Begriffen versteht, haben wir bereits im Rahmen unserer Definitionsreihe erklärt. Für unsere wöchentliche Wiederholung ist daher auch interessant, wann eine Körperverletzung „mittels“ einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeuges begangen wird. 

§ 224 StGB lautet:

Wer die Körperverletzung (…) mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Definition: Mittels eines Werkzeuges wird die Körperverletzung begangen, bei der mit dem Tatmittel unmittelbar auf den Körper des Opfers eingewirkt wird.

Dies bedeutet, dass die Verletzung durch das bestimmte Tatmittel hervorgerufen werden muss. Die Verletzung miss sich als typische Folge darstellen. Allein mittelbare Folgen des Einsatzes solcher Waffen oder Werkzeuge reichen nicht aus. Wesentlich ist zudem. dass das Werkzeug zum Angriff oder zur Verteidigung eingesetzt wird. Daher können beispielsweise Instrumente, die ein Arzt im Rahmen einer Heilbehandlung nutzt, keine Werkzeuge im Sinne des § 224 StGB darstellen, auch wenn der ärztliche Eingriff selbst unter Umständen eine Körperverletzung darstellt.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Strafverteidiger aus Berlin-Kreuzberg

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Eine Antwort

  1. 9. Mai 2019

    […] Wann wird eine Körperverletzung „mittels“ einer Waffe oder eines Werkzeuges begange…Eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB kommt unter anderem dann in Betracht …Quelle: strafrechtsblogger > RA Steffen Dietrich, Berlin […]

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