Kategorie: Besonderer Teil StGB
Straßenverkehrsdelikte sind bei Examensprüfern sehr beliebt. Wenn einmal nicht die ganze Klausur im Straßenverkehr spielt, finden sich doch zumindest immer öfter eigene Teile darin, in denen man dem Prüfer seine Kenntnisse präsentieren kann. Ein beliebter Tatbestand ist die Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB. Hier spielen insbesondere Promille-Grenzen und die besonders schweren Verkehrsverstöße eine Rolle, die „grob verkehrswidrig“ oder „rücksichtslos“ begangen werden müssen. Was sich hinter dem Begriff der Rücksichtslosigkeit verbirgt, erläutern wird heute. Zur Erinnerung erst einmal der Wortlaut des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB: Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos a) die Vorfahrt nicht...
Nach einem Bericht von Spiegel-Online soll es im letzten Jahr zu einem starken Anstieg von Schwarzfahrten in Berlin gekommen sein. Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin
Sieben Jahre war Gustl Mollath wohl zu Unrecht in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Im Jahr 2013 gelang ihm die Wiederaufnahme seines Strafverfahrens, an dessen Ende er schließlich freigesprochen wurde. Doch war das Landgericht Regensburg weiterhin davon überzeugt, dass Mollath eine gefährliche Körperverletzung begangen hatte. Das Gericht konnte sich nur nicht von der Schuldfähigkeit des Angeklagten überzeugen, sodass der Freispruch aus rechtlichen Gründen (§ 20 StGB) erfolgte. Mollath gab sich aber mit dem vom Landgericht erneut festgestellten Sachverhalt nicht zufrieden und legte gegen das aus seiner Sicht immer noch fehlerhafte Urteil Revision ein. Daraus ergab sich die spannende Frage: Geht das?...
Urkundendelikte gehören zu den absoluten Klassikern in Examensklausuren. Das wissen Studierende natürlich und beherrschen daher zumindest den Tatbestand der Urkundenfälschung und die wichtigsten Probleme zum Urkundenbegriff. Vernachlässigt werden aber oft die Tatbestände, die der Urkundenfälschung in den §§ 267 ff. StGB folgen. Wer hier mit guten Kenntnissen glänzt, kann sich wertvolle Punkte sichern. Deswegen stellen wir heute den Begriff der Unterdrückung einer Urkunde im Rahmen des § 274 StGB vor. Zur Erinnerung zunächst der Wortlaut des § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Urkunde oder eine technische...
Manchmal erfordern außergewöhnliche Fälle auch außergewöhnliche Ermittlungsmethoden. Kommissarin Charlotte Lindholm (Maria Furtwängler) hat dies im Tatort vom 22. November 2015 bewiesen. Sie borgte sich auf dem kurzen Dienstweg eine Transall der Bundeswehr aus, um den mordverdächtigen Hauptfeldwebel Kristin Göbel (Jasmin Gerat) eben auch auf Sardinien befragen zu können. Das musste schon sein, immerhin hatte die Kommissarin die ganze Zeit nur bei der Luftwaffe am Boden ermittelt. Anlass dafür war der Tod von Lore Körner, der Ehefrau eines Piloten. Diese hatte während der Dienstabwesenheit ihres Mannes wohl mehrere Beziehungen zu anderen Männern, unter anderem zu Paul Goebel, dem Ehemann von Hauptfeldwebel...
Bei der Frage, ob Fleisch auf den Teller gehört, scheiden sich die Geister. Der Trend zur vegetarischen Ernährung nimmt zwar zu. Jedoch möchte so mancher in keinem Fall auf ein saftiges Steak verzichten. Bereits ein Zivilrichter in Italien hat in einem Fall vor nicht allzu langer Zeit einen Anspruch auf Fleisch zuerkannt. Mit Urteil vom 04. August 2015 – 1 StR 624/14 hat sich nun auch der Bundesgerichtshof in einer strafrechtlichen Angelegenheit in gewisser Weise zur fleischlosen Ernährung geäußert. Hintergrund der Entscheidung war die Art der Fürsorge der angeklagten Eltern für den als Nebenkläger auftretenden Sohn. Dieser litt bereits seit...
Der Berliner Tatort vom 15. November 2015 knüpft dort an, wo er am 22. März aufgehört hatte. Sogar der Flughafen BER war zum Schluss wieder im Bilde. Tatsächlicher Ausgangspunkt für die Tatortermittlungen war nun aber ein anderes Problemfeld der Stadt – die Verdrängung von Kleingartenkolonien zwecks Baus teurer Eigentumswohnungen. Diese Angelegenheit ist (zumindest vordergründig) zunächst nicht strafrechtlich relevant, wäre bei den Bauarbeiten nicht ein Toter in einem Säurefass entdeckt worden. Die Berliner Kommissare Nina Rubin (Meret Becker) und Robert Karow (Mark Waschke) finden zwischen den sterblichen Überresten den Herzschrittmacher des Toten und können diesen einem Iraner namens Ferhad Merizadi zuordnen. Interessant...