Kategorie: Strafrechtsdefinitionen

Ein unmittelbares Ansetzen zum Tötungsversuch kann schon vorliegen, wenn sich der Täter seines Opfers mit Tötungsabsicht bemächtigt, auch wenn die eigentliche Tötungshandlung noch über einen längeren Zeitraum hinausgeschoben werden soll.

In seinem Urteil vom 20.4.2014 – 3 StR 424/13 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein unmittelbares Ansetzen zur Begehung eines das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllenden Tötungsdelikts auch dann schon vorliegen kann, wenn der Täter das Opfer in Tötungsabsicht in seine Gewalt bringt und dieses vor der finalen Tötungshandlung über einen längeren Zeitraum quälen will. In dem zu verhandelnden Fall hatte der Angeklagte die Geschädigte nach einem Streitgespräch daran gehindert, seine Wohnung zu verlassen und sodann beschlossen, sie durch anhaltendes Würgen zu quälen, bevor er sie letztendlich töten wollte. Er würgte sie vielzählige Male und lockerte dann seinen Griff, um die...

Der Begriff der Zueignung im Rahmen des Diebstahls

Absolute Klassiker der strafrechtlichen Definitionen finden sich im Tatbestand des Diebstahls. Sie sind aus der Praxis nicht wegzudenken und im Studium immer wieder Gegenstand von Klausuren. Damit die Begriffe und Definitionen sitzen, wollen wir heute das Merkmal der Zueignung wiederholen. § 242 Abs. 1 StGB lautet: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Definition: Zueignen bedeutet die Inbesitznahme der fremden Sache mit dem Willen, sie zumindest vorübergehend als eigene zu besitzen (Aneignung) und dem Eigentümer auf Dauer...

Der Begriff des ernsthaften Bemühens im Sinne des § 24 Abs. 1 S.2 StGB

Nachdem wir uns zuletzt an dieser Stelle mit der Freiwilligkeit eines Rücktritts beschäftigt haben, soll es heute um das ernsthafte Bemühen gehen. Vor allem die Frage, welche Anforderungen an die Rettungshandlung des Täters gestellt werden, ist in der Rechtswissenschaft höchst umstritten und komplex. Wir widmen uns daher heute nur der Frage, wann ein Bemühen als ernsthaft angesehen wird. Zur Erinnerung noch einmal § 24 Abs. 1 StGB: Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich...

Der Begriff des öffentlichen Zugänglichmachens kinderpornografischer Schriften

Nachdem wir an dieser Stelle schon den Begriff des Öffentlichmachens erläutert haben, wollen wir uns heute den des öffentlichen Zugänglichmachens kinderpornografischer Schriften genauer anschauen. Nach § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften), öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht. Definition: Kinderpornografische Schriften werden öffentlich zugänglich gemacht, wenn sie einem größeren, nach Zahl und Individualität unbestimmten und daher unkontrollierbaren Personenkreis zur Verfügung gestellt werden, ohne...

Der Begriff der Freiwilligkeit im Sinne des § 24 StGB

Der Rücktritt vom Versuch einer Straftat kann für den Täter komplette Straffreiheit bedeuten. Überlegt er sich es doch anders, so soll ihm jederzeit die goldene Brücke zurück in die Rechtsordnung offen stehen. Eine Voraussetzung sich dieses Rücktrittsprivileg zu verdienen ist, dass die Tat freiwillig aufgegeben werden muss. Wann von Freiwilligkeit gesprochen werden kann, wollen wir in unserer heutigen Wiederholung erläutern. § 24 Abs. 1 StGB lautet: Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig...

Der Begriff der Vernehmung im Sinne des § 163a StPO

Die furchterregende StPO-Zusatzfrage im ersten Staatsexamen ist etwas, worauf sich Studenten in der Regel eher oberflächlich vorbereiten. Zu wenig Punkte bringt ihre Beantwortung und außerdem werden die Probleme von Jahr zu Jahr vielschichtiger. Ein Thema, das immer wieder im Fokus steht, ist die Rechtmäßigkeit der Beweisgewinnung und die Verwertung von Beweisen im Strafverfahren. In diesem Rahmen spielt auch die Frage, ab welchem Zeitpunkt eigentlich eine Vernehmung vorliegt und der Beschuldigte über seine Rechte belehrt werden muss, eine große Rolle. Was das Gesetz unter dem Begriff der Vernehmung versteht, wollen wir daher in der heutigen Wiederholung klären. § 163a Abs. 4...

Der Begriff des Erschleichens im Rahmen des § 265a StGB

Schon der letzte Beitrag hat sich mit Voraussetzungen des Schwarzfahrens beschäftigt. Wer diesen gelesen hat, wird daher wissen, dass das Strafgesetzbuch den Begriff des Schwarzfahrens besser als Erschleichen von Leistungen kennt. Doch was bedeutet eigentlich Erschleichen im Zusammenhang mit der Beförderung durch Verkehrsmittel und welche Fälle werden davon erfasst? Das klären wir in unserer heutigen Wiederholung. §265a StGB lautet wie folgt Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu...