Autor: Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Vollendeter oder versuchter Diebstahl – Gewahrsamsbegründung im Selbstbedienungsladen

(Besprechung des Beschlusses vom BGH 2 StR 145/13 – 18. Juni 2013) Während des gesamten Studiums muss man sich als Student immer wieder mit der Frage beschäftigen, ob ein Tatbestand vollendet oder doch lediglich versucht ist. Vor allem beim Diebstahl im Selbstbedienungsladen kann diese Frage zu Problemen führen. Ein hilfreiches Abgrenzungskriterium ist die Bildung einer Gewahrsamsenklave, deren Voraussetzungen nicht nur Studenten, sondern manchmal auch Gerichten Schwierigkeiten bereiten. So hatte auch das Landgericht Aachen zu vorschnell einen vollendeten Diebstahl angenommen und wurde nun kürzlich vom BGH korrigiert. In diesem Fall hatte der Angeklagte in einem Edeka-Markt 6 Flaschen Whiskey in zwei...

Nur der Künstler lebt vom Applaus

Im Streit der Verteidiger Beate Zschäpes um die Verteidigerhonorare (siehe hier, hier und hier) würde es nicht wundern, wenn das Gericht zur Begründung der völlig unzureichenden Saläre noch darauf verwiese, dass der Anwaltsberuf ein sog. „freier Beruf“ ist. Das zumeist ordentliche Prestige bezahlen die freien Beruf nämlich mit einem kleinen Pferdefuß, denn: Ein freier Beruf sind persönliche Dienstleistungen höherer Art, für die höhere Bildung erforderlich und bei der eigenverantwortliche, unmittelbare, persönliche, individuelle Tätigkeit auf berufsethischer Grundlage gegenüber einem Gewinnstreben vordergründig ist. Warten wir’s ab.

Nach vorgetäuschter Vergewaltigung muss Frau in Gefängnis

Dass Männer zu Unrecht wegen einer Vergewaltigung angezeigt werden, kommt nicht nur erst seit Kachelmann vor. Das Landgericht Darmstatt verurteilte heute eine Frau zu über fünf Jahren Freiheitsstrafe, weil sie einen ehemaligen Lehrerkollegen wegen Vergewaltigungsvorwürfen für fünf Jahre ins Gefängnis gebracht hatte. Der damalig Verurteilte hatte bis zum Schluss seine Unschuld beteuert und musste deshalb – wie üblich – die gesamte Freiheitsstrafe im Gefängnis absitzen. Da die Vorwürfe sich im Nachhinein als falsch herausgestellt hatten, wurde die Frau nun wegen Freiheitsberaubung verurteilt.

Köperverletzung mittels hinterlistigen Überfalls – Wann ist ein Überfall hinterlistig?

Ob im Studium oder im Berufsleben, die gefährliche Körperverletzung ist stets ein treuer Begleiter. Sie wird in Klausuren abgefragt und ist häufig Gegenstand eines Strafverfahrens, sodass es unumgänglich ist, die Definitionen ihrer verschiedenen Merkmale zu kennen. Gegenstand der heutigen Wiederholung soll daher § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB sein, nach dem sich strafbar macht, wer die Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls begeht. Definition: Ein Überfall ist zunächst ein für das Opfer überraschender Angriff. Hinterlistig ist der Überfall, wenn der Täter seine Angriffsabsicht planmäßig verbirgt, um dadurch dem Gegner die Abwehr zu erschweren. Nicht ausreichend ist es, wenn der Täter...

Steinbrück wird nicht erpresst

In der letzten Phase des Wahlkampfes sorgt ein Unbekannter noch einmal für Aufregung. „Steinbrück wird erpresst“, titeln die Zeitungen. Aus strafrechtlicher Sicht liegt jedoch keine Erpressung vor. Vielmehr handelt es sich um eine Nötigung. In einem Brief an Steinbrücks Ehefrau fordert der Unbekannte den Rückzug Peer Steinbrücks und die Niederlegung dessen Kanzlerkandidatur bis zum 10. September. Er droht damit, unangenehme Informationen zu veröffentlichen, falls Steinbrück der Forderung nicht nachkommt. Der Unbekannte behauptet, die Familie Steinbrück habe vor 14 Jahren eine philippinische Putzhilfe bei sich schwarz beschäftigt. Steinbrück weist die Vorwürfe zurück und hat bereits Strafanzeige bei der Polizei erstattet. In...

Der prügelnde Heimtückemord?

Dies ist eine Besprechung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 06. September 2012 (3 StR 171/12) zur Frage der Heimtücke als Mordmerkmal bei vorangegangenen verbalen und gewalttätigen Streitigkeiten, welcher folgender Sachverhalt zugrunde lag: Sachverhalt Die Ehe des Angeklagten und der Geschädigten war von regelmäßigen, häufig lautstarken und gewalttätigen Streitigkeiten geprägt. Die Eheleute versöhnten sich jedoch nach jedem Streit wieder. Im November 2010 lebten der Angeklagte und die Geschädigten zeitweise nicht unter einem Dach. Als Ende November die Geschädigte wieder in die gemeinsame Wohnung zurückkehrte kam es zu einem Streit zwischen den Eheleuten. Am nächsten Tag kam es dann ein weiteres mal...