Über 9 Jahre später – Das Urteil im Fall Oury Jalloh ist rechtskräftig

Es ist mittlerweile weit über 9 Jahre her, dass Oury Jalloh in Polizeigewahrsam bei einem Brand in seiner Zelle ums Leben gekommen ist. Der Fall erregte immer wieder mediale Aufmerksamkeit und ging durch alle Instanzen. 2012 verurteilte dann das Landgerichts Magdeburg den damaligen Dienstgruppenleiter der Polizei wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro. Nun bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH), der sich schon zum zweiten Mal mit der Sache befasst hat, dieses Urteil.

In seiner Pressemitteilung vom 04. September 2014 teilte der BGH mit, dass er in Übereinstimmung mit dem Landgericht einen Sorgfaltspflichtverstoß des Angeklagten bejaht, weil dieser als zuständiger Dienstgruppenleiter nicht für eine ständige Überwachung Jallohs gesorgt habe.

Wegen der besonderen Umstände des Gewahrsamsvollzugs sei eine solche jedoch geboten gewesen.

Jalloh war zum Zeitpunkt der Festnahme hochgradig alkoholisiert und unternahm Selbstverletzungsversuche, weshalb auf Empfehlung des Arztes seine Fixierung in der Zelle vorgenommen wurde. Nach den Feststellungen des Landgerichts verstarb er an einem inhalativen Hitzeschock, nachdem er die Matratze in Brand gesetzt hatte, auf der er fixiert war. Dies hätte bei einer ausreichenden Überwachung verhindert werden können, sodass den angeklagte Polizisten ein Mitverschulden an dem Tod Jallohs angelastet wurde.

Gründe für eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge, mit der eine durchaus schärfere Sanktion hätte erreicht werden können, sah der BGH jedoch nicht. Der Angeklagte habe es zwar gesetzeswidrig unterlassen, eine richterliche Entscheidung über die Freiheitsentziehung einzuholen. Die sei jedoch für den Tod Jallohs nicht ursächlich geworden, weil davon auszugehen sei, dass der zuständige Richter den Gewahrsam für zulässig erklärt und dessen Fortdauer angeordnet hätte. Insofern greife der Grundsatz „in dubio pro reo“, da Jalloh nach Ansicht des BGH auch bei ordnungsgemäßem Vorgehen nicht freigekommen wäre.

www.verteidiger-berlin.info

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Eine Antwort

  1. 12. Oktober 2015

    […] Die Stadt Salzgitter ist nicht gerade bekannt für einen Tatort. Umso bekannter ist der Fall, den die Bundespolizisten Thorsten Falke (Wotan Wilke Möhring) und Katharina Lorenz (Petra Schmidt-Schaller) am 11. Oktober 2015 aufklären mussten. Er erzählt die Geschichte von Oury Jalloh, einem Asylbewerber aus Sierra Leone, der in einer Polizeizelle in Dessau  verbrannte. Der Fall ereignete sich bereits im Jahr 2005. Seine gerichtliche Aufklärung war ersichtlich schwierig. Erst im September 2014 erging das abschließende BGH-Urteil. […]

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