Verschlagwortet: Oury Jalloh

Tatort Salzgitter: Der Fall Oury Jalloh und die Lösung des BGH

Die Stadt Salzgitter ist nicht gerade bekannt für einen Tatort. Umso bekannter ist der Fall, den die Bundespolizisten Thorsten Falke (Wotan Wilke Möhring) und Katharina Lorenz (Petra Schmidt-Schaller) am 11. Oktober 2015 aufklären mussten. Er erzählt die Geschichte von Oury Jalloh, einem Asylbewerber aus Sierra Leone, der in einer Polizeizelle in Dessau  verbrannte. Der Fall ereignete sich bereits im Jahr 2005. Seine gerichtliche Aufklärung war ersichtlich schwierig. Erst im September 2014 erging das abschließende BGH-Urteil. Im Tatort haben die Polizisten den Verdacht, der afrikanische Asylbewerber sei ein Schleuser. Als sie ihn festnehmen wollen, leistet er erheblichen Widerstand gegen die Beamten....

Über 9 Jahre später – Das Urteil im Fall Oury Jalloh ist rechtskräftig

Es ist mittlerweile weit über 9 Jahre her, dass Oury Jalloh in Polizeigewahrsam bei einem Brand in seiner Zelle ums Leben gekommen ist. Der Fall erregte immer wieder mediale Aufmerksamkeit und ging durch alle Instanzen. 2012 verurteilte dann das Landgerichts Magdeburg den damaligen Dienstgruppenleiter der Polizei wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro. Nun bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH), der sich schon zum zweiten Mal mit der Sache befasst hat, dieses Urteil. In seiner Pressemitteilung vom 04. September 2014 teilte der BGH mit, dass er in Übereinstimmung mit dem Landgericht einen Sorgfaltspflichtverstoß des Angeklagten bejaht, weil dieser als zuständiger Dienstgruppenleiter nicht...

BGH hebt Freispruch auf

Im Verfahren um den Tod des afrikanischen Asylbewerbers Oury Jalloh in einem Dessauer Polizeirevier hat der BGH den Freispruch gegen den 47jährigen Dienstgruppenleiter aufgehoben. Der 4. Strafsenat sieht Lücken in der Beweiswürdigung. Unklar sei, wie es Jalloh möglich gewesen sein soll, die Matratze anzuzünden sowie die zur Rettung zur Verfügung stehende Zeit. Der vom LG beschriebene Sachverhalt sei nur schwer nachvollziehbar. Etwas ausführlicher hier und hier. Das LG Magdeburg hat nun Gelegenheit, die Argumentationslücken zu schließen. Die Tat liegt auf den Tag 4 Jahre zurück.