Verschlagwortet: Mittäterschaft

Zur Abgrenzung zwischen Beihilfe und Mittäterschaft

Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte sich jüngst in seinem Urteil vom 08. April 2025 (1 StR 372/24) mit der Abgrenzung zwischen Beihilfe (§ 27 StGB) und der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB). Nach den Feststellungen des Landgericht Freiburg im Breisgau hat der Angeklagte im Tatzeitraum von Juli bis August 2022 eine mutmaßlich aus Großbritannien agierende, professionell organisierte Tätergruppierung von mindestens drei Personen jeweils telefonisch nach dem Modus Operandi „Schockanrufe“ in insgesamt zehn Fällen vorwiegend ältere Menschen kontaktiert. Dabei nahmen die Mitglieder der Tätergruppierung (sogenannte Keiler) Kontakt zu den Geschädigten auf und gaben sich als Polizeibeamte oder sonstige Angehörige von Strafverfolgungsbehörden...

Ist eine Amtsanmaßung in Mittäterschaft möglich?

Mit genau dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluss vom 14. April 2020 (Az. 5 StR 37/20) zu befassen.  Dem Fall lag der folgende Sachverhalt zugrunde:  „Der Angeklagte schloss sich spätestens Anfang Juni 2018 einer Tätergruppe an, deren Ziel es war, als „falsche Polizeibeamte“ Betrugstaten zum Nachteil älterer Menschen zu begehen. Dabei riefen Bandenmitglieder aus der Türkei bei den späteren Opfern unter Verwendung des sogenannten „Call-ID Spoofing“ an, welches es einem Anrufer ermöglicht, bei dem Angerufenen etwa die Telefonnummer „030 – 110“ anzeigen zu lassen und so den Eindruck zu erwecken, der Anruf komme von der Polizei. Der...

Inwiefern macht sich ein Drogenkurier strafbar?

Die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe ist nicht immer ganz unproblematisch, weshalb sie auch in Strafrechtsklausuren und Hausarbeiten nicht selten behandelt wird. Als Gehilfe wird nach § 27 Strafgesetzbuch (StGB) bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Die Täterschaft ist dahingegen im § 25 StGB geregelt. Nach Abs. 1 wird als Täter bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird gemäß Abs. 2 jeder als Täter bestraft. Ob der Angeklagte im vorliegenden Fall nur Hilfe geleistet hat oder als Mittäter zu bestrafen ist, hat...

Überfall: Als Postbote ausgegeben

Die Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe ist ein bekanntes Problem in einer Strafrechtsklausur. Um in einem Fall zu entscheiden, ob es um einen Täter handelt oder um jemanden, der Beihilfe leistet, gibt es zwei Ansichten. Nach der Ansicht der Tatherrschaftslehre kommt es auf die Tatherrschaft an. Täter ist demnach, wer die Tatherrschaft hat, also wer das Geschehen steuert, wobei auch derjenige das Geschehen in den Händen hält, der jederzeit eingreifen könnte. Nach einer anderen Ansicht ist das Tatinteresse, der Umfang der Tatbeteiligung und der Wille zur Tatherrschaft  für die Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft entscheidend. Mit der Frage; „Beihilfe oder...

Aufbewahrung von Betäubungsmitteln, eine reine Gehilfentätigkeit?

Eine Täterschaft wird bei demjenigen angenommen, der die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. Gehilfe dagegen ist, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Das Aufbewahren von Betäubungsmitteln und Bedienen an den Vorräten allein stellt grundsätzlich kein täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln dar. Vielmehr ist dies als Beihilfe zum Handeltreiben zu bewerten. Um eine Abgrenzung vorzunehmen, wann Täterschaft gem. § 25 StGB bzw. eine Beihilfe gem. § 27 StGB vorliegt, ist insbesondere auf die Tatherrschaft und die jeweiligen Tatbeiträge abzustellen. Nach der sog. Tatherrschaftslehre, ist Täter derjenige, der im Rahmen der Tatherrschaft einen für...

Warum das Beobachten einer Körperverletzung nicht immer eine strafbare Beihilfe ist

Vor dem Landgericht Berlin mussten sich im letzten Jahr die Eltern eines behinderten Kindes verantworten, weil sie ihr Kind zu heiß gebadet und ihm dadurch Verbrennungen zugeführt haben sollen. Das Landgericht Berlin sah das Geschehen als erwiesen an und verurteilte die Angeklagten Eltern jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafen setzte es zur Bewährung aus. Die Angeklagten haben gegen das Urteil Revision eingelegt, über die der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden hat. Mit Beschluss vom 5. Juni 2019 – 5 StR 181/19 hob der BGH das Urteil des Landgerichts wegen Rechtsfehlern vollumfänglich auf. Das...