Verschlagwortet: § 252 StGB

Suche nach dem „E-Bike-Dieb“ – Räuberischer Diebstahl

Die Lösung einer Prüfung im Strafrecht kann oftmals zu Ergebnissen kommen, die im ersten Moment nicht sehr offensichtlich erscheinen. So auch im hiesigen Fall des Bundesgerichtshofes, der sich um den räuberischen Diebstahl dreht.  Des räuberischen Diebstahls macht sich strafbar, wer „bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Guten zu erhalten“. So schien das Merkmal „auf frischer Tat betroffen“ im ersten Moment offensichtlich gegeben, doch stellte der Bundesgerichtshof (4 StR 451/22) in seinem Beschluss vom 14. März 2023 Gegenteiliges fest. ...

Das Betroffensein auf frischer Tat im Rahmen des § 252 StGB

Der räuberische Diebstahl ist ein Klassiker schlechthin. Als sogenanntes Anschlussdelikt kann er in Klausuren leicht eingebaut werden und sollte aufgrund der sehr hohen Relevanz des Diebstahls/Raubs unbedingt beherrscht werden. Damit das kein Problem wird, stellen wir heute das Merkmal des Betroffenseins auf frischer Tat vor. Zur Erinnerung hier der Wortlaut des § 252 StGB: Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen. Definition: Auf frischer Tat betroffen ist der Täter...

Tatort – Mein Name ist Hase,

ich weiß von Nichts. Dieses Sprichwort kennen die Meisten. Doch die Wenigsten wissen, woher es kommt. Auch gestern wurde es im Tatort durch den straffälligen LKA Beamten Stolze verwendet. Ohne dass es Herr Stolze wahrscheinlich wusste, hat dieses Sprichwort auch einen juristischen Hintergrund. Diesem Ausspruch soll ein Duell mit tödlichem Ausgang vorausgegangen sein. Nach neuzeitlichen Überlieferungen sollte deshalb ein Herr Hase als Zeuge vor Gericht aussagen. Seine ersten Sätze vor Gericht sollen gewesen sein: „Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts!“ Zu meiner Freude soll dieser Ausspruch nach dem Juristen Brevier von Heindl und Schambeck in einem Gericht in...