Dem Verteidiger dürfen Teile der Ermittlungsakte auch dann nicht vorenthalten werden, wenn das Gericht ihren Inhalt für nicht entscheidungserheblich hält

Das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung. Denn ohne zu wissen, was die Strafverfolgungsbehörden gegen den Mandanten in der Hand haben, macht eine Verteidigung keinen Sinn. Ob der Verteidiger den gesamten Inhalt der Ermittlungsakte für eine erfolgreiche Verteidigung kennen muss, kann dahingestellt bleiben. Jedenfalls obliegt die Entscheidung darüber, welche Teile der Akte sich der Verteidiger ansieht, allein ihm selbst – wie der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 10. Mai 2017 – 1 StR 145/17 nun klarstellen musste. In der vom BGH zu verhandelnden Revision ging es um die Frage, ob dem Verteidiger des Angeklagten zu Unrecht...

Ein verbotenes „Rennen mit Kraftfahrzeugen“ kann schon auf kurzer Strecke vorliegen, selbst wenn keine „absoluten“ Höchstgeschwindigkeiten erreicht werden

Mit seinem „Raser-Urteil“ hat das Landgericht Berlin – (535 Ks) 251 Js 52/16 (8/16) – im Februar 2017 für großes Aufsehen gesorgt, weil es die Angeklagten im Zusammenhang mit einem illegalen Straßenrennen, bei dem ein unbeteiligter Autofahrer getötet worden war, wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt hat. Die juristische Überprüfung dieses Urteils durch den Bundesgerichtshof steht noch aus. Dennoch setzte das Urteil des Landgerichts Berlin ein deutliches Zeichen in Richtung der Raser-Szene. Auch das Berliner Kammergericht hat sich in seinem Beschluss vom 07. Juni 2017 – 3 Ws (B) 117 – 118/17) – zum Vorliegen eines Straßenrennens geäußert, hier jedoch in...

Der Standard: Meyer-Goßner / Schmitt 2017 in der 60. Auflage

Was im materiellen Strafrecht der Fischer, ist im Prozessrecht der Meyer-Goßner – letzteres seit nun 27 Jahren: Der Standardkommentar, der in verhältnismäßig kompakter Form (2512 Dünndruck-Seiten im Format 14*20) geduldig Hilfe leistet bei der Auslegung der wichtigsten Gesetze – hier vor allem der Strafprozessordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und zahlreicher Nebengesetze. Wir sind immer wieder erstaunt, mit welcher Regelmäßigkeit die in der Praxis zu lösende Rechtsfrage im Meyer-Goßner beantwortet wird, während größere, zuweilen auch mehrbändige Werke passen müssen. Die Informationsdichte wird durch sehr knappe und kurze Sätze, bei denen jedes Wort stimmt, und zahlreiche jeweils gut ausgewählte Verweise auf die Rechtsprechung hoch...

Komisches vorm Kammergericht: Eignung einer 256 Farbtöne abstrahlenden Lampe zum Morsen mit Mitgefangenen

Das Kammergericht Berlin musste mit seinem Beschluss vom 12. Juni 2017 – 2 Ws 46/17 Vollz –  über die Frage entscheiden, ob ein Gefangener in der Justizvollzugsanstalt Tegel in Berlin seinen Haftraum mit einer Lampe ausstatten darf, die buntes anstatt weißes Licht abstrahlt. Hintergrund dieser absurd klingenden Entscheidung war, dass ein wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Gefangener sich eine LED-Lampe zur Ausstattung seines Haftraumes bestellt hatte, mit der er den Raum per Fernbedienung in 256 unterschiedlichen Farben hätte ausleuchten können. Der Justizvollzugsanstalt schien diese Idee nicht zu gefallen – sie weigerte sich, dem Betroffenen die bestellte Lampe auszuhändigen. In...

Eickelberg: Didaktik für Juristen

Denken wir für einen Moment an die Uni-Zeit zurück. Manch einem fällt das nicht schwer, andere müssen die verstaubte Erinnerungskiste aus dem Keller holen, die dort hinter der Box mit den Dias und der alten Couchgarnitur steht und wieder andere erinnern sich an an den netten Whatsapp-Gruppenchat heute morgen in Hörsaal 5. Einen dürfte jedoch alle die Wahrnehmung, dass juristische Lehrveranstaltungen – ganz unabhängig von persönlichen Vorlieben – in ihrer Qualität schwanken wie ein Wiesnbesucher um 3 Uhr in der Früh. Dieses Problem hat der Verlag Franz Vahlen erkannt und das Buch „Didaktik für Juristen“ von Jan M. Eickelberg, Professor...